Neues Recht - neue AGBMaritime Branche: AGB

04.05.22Aufgehorcht durch eine Meldung des DBSV stellt sich vielen in der maritimen Branche die Frage, ob Verträge und AGB überarbeitet werden müssen.

Neues Kaufrecht

Wir hatten bereits im Herbst des vergangenen Jahres auf die Kaufrechtsreform zum Anfang 2022 hingewiesen und in unterschiedlichen Fachpublikationen hierüber berichtet. Wie häufig dauert es seine Zeit, bis die Anforderungen, die sich dafür in der Branche ergeben, von allen erfasst werden.

Verunsicherung in der maritimen Branche

Aufgehorcht durch eine Meldung des DBSV wenden sich zahlreiche unserer gewerblichen Mandanten an uns mit der Frage, ob auch sie ihre Verträge und AGB überarbeiten müssen. Wir empfehlen dazu folgendes:

Handlungsempfehlung

Die neuen rechtlichen Regelungen betreffen vor allem das Kaufrecht. Daraus ergeben sich für alle Händler, Vertriebsunternehmen, die mit Verbrauchern Geschäfte treiben klare und deutliche Handlungsanforderungen. Uns erreichen auch Anfragen von Beratern, Gutachtern und reinen Servicewerkstätten. Dort ergeben sich aus den neuen rechtlichen Anforderungen weniger Handlungsanforderungen.

Keine schematische Lösungen

Auch wenn viele Fragen bei unterschiedlichen Unternehmen ähnlich zu beantworten sind, so ergeben sich für die Anbieter regelmäßig individuelle Anforderungen mit unterschiedlichem Aufwand. Unser Beratungsansatz ist wirtschaftlich und risikobezogen. Dabei verbieten sich Schema-F Lösungen, wie wir sie von vielen Verbands-Muster AGB kennen, die in den konkreten Konfliktsituationen häufig nicht passen, teilweise auch deutlich veraltet sind und vor allem die Geschäftsabläufe des Unternehmens nicht berücksichtigen.

Individuelle Geschäftsabläufe berücksichtigen

Es ist daher für einen rechtlichen Berater wichtig zu wissen, wie das Geschäft funktioniert, wie der Betrieb und das Produktportfolio strukturiert ist, um eine wirklich hilfreiche Gestaltung zu entwickeln. Ohne diese Kenntnis ist keine brauchbare Hilfestellung zu erwarten. Daneben bedarf es eines gewissen Coachings und der Schaffung von Problembewusstsein "am Fall", wie die Geschäftsabläufe gehandhabt werden. Denn die Zeiten, in denen man stumpf mit Mustern arbeitet, die sind durch die Rechtsänderungen vorbei.

Händler aufgepasst

Gerade Unternehmen im Handel und Vertrieb sind daher sehr gut beraten, Ihre Verträge einer grundsätzlichen Überarbeitung zu unterziehen. Und zwar durch Rechtsberater, die neben der juristischen, der zivil- und wettbewerbsrechtlichen Kompetenz auch eine tiefes Verständnis des Geschäfts selbst haben.

Regelmäßiger Check-Up

Daneben macht es aufgrund der dynamisch fortschreitenden Entwicklung des Zivilrechts, die immer den stark veränderten technischen Mitteln des Vertriebs hinterher-laufen Sinn, seine AGB- und Vertragsgestaltungen regelmäßig checken zu lassen.

 

Ansprechpartner für Kaufverträge, Bestellungen und AGB der maritimen Wirtschaft

...ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze bei BRINK & PARTNER in Flensburg.

Passende Rechtsgebiete