Neuer Yachtkauf beim Yachtkauf
Neue durchgreifende Regelungen im Zuge der Schuldrechtsreform 2022 schaffen deutlich verbesserte Voraussetzungen für Yachtkäufer- gleich ob Neuboote oder Gebrauchtboote
Informationen für Verbraucher, die einen Yachtkauf oder einen Ausrüstungskauf beabsichtigen
Nach 2002 steht die erste große Schuldrechtsreform im Zivilrecht an. Der deutsche Gesetzgeber ändert das Kaufrecht grundlegend -und ausgeprägt verbraucher-freundlich.
Das hat Auswirkungen auf den Handel im Bereich Wassersport, insbesondere im Yachthandel und im Yachtelektronikhandel. In fast allen Aspekten gehen die Änderungen zugunsten der Käufer aus, vor allem zugunsten von Verbrauchern.
Viele Anbieter werden träge bis gar nicht reagieren – zum Vorteil für Endkunden.
Ein anstehender Yachtkauf in Deutschland sollte daher nicht vor dem 1.01.2022 verbindlich gemacht werden
WORUM GEHT ES IM KERN?
Grundsätzliche Anpassungen bei der allgemeinen Sachmängelhaftung
Kurze und knappe, vor allem unklare Spezifikationen von Yachten und Ausrüstung in Kaufverträgen bringen erhebliche Verbesserungen für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Verlängerung der Beweislastumkehr bei Mängeln
Verlängerung der Beweislastumkehr zugunsten Endkunden von 6- auf 12 Monate
Verlängerungen der Gewährleistungsfristen
Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um weitere 4 Monate im Falle eines Mangelauftritts kurz vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
Deutliche Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung bei Mängeln
Keine Pflicht des kaufenden Verbrauchers, konkrete Fristen für die Mangelbeseitigung zu setzen. Wegfall der Pflicht, dem Händler einen 2. Mangelbeseitigungsversuchs zu ermöglichen in manchen Fällen.
Drastische Veränderungen des Gebrauchtboothandels
Hier wird es in Zukunft gewerblichen Wiederverkauf nur noch mit Wertgutachten geben und damit deutlich mehr Sicherheit für beide Seiten – Händler und Käufer
Updates bei digitalen Kaufbestandteilen, wie der gesamten Yachtelektronik
Nervige Probleme mit den Updates von Elektronikbestandteilen und -Produkten werden über eine gewissen Zeitraum beigelegt. Händler müssen liefern.
Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze von Yacht-Recht.de gibt Ihnen tiefere Einblicke
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