Offener kleiner GrenzverkehrFrühling in Dänemark

22.04.21Der harte Winter vorbei. Die Sorgen um das Segelwochenende in Dänemark schon erledigt. Dänemark macht im begrenzten Umfang auf

Dänemark offen für Segler mit Wohnsitz in SH.

Wochenende in Dänemark

Ohne großes Spektakel öffnet Dänemark die Grenze für die Schleswig-Holsteiner auch ohne den sonst erforderlichen anerkennungswürdigen Grund, wenn ein höchstens 24h altes Testergebnis bei der Einreise vorgewiesen werden kann. Das bedeutet: Ein kurzes Segelwochenende von Schleswig-Holstein aus mit Schleswig-Holsteinern an Bord in Süddänemark ist ohne weiteres möglich.

Langtour in Dänemark

Auch längere Touren sind von dänischer Seite aus zulässig. Hier sind allerdings bei der Rückreise die Bestimmungen des Landes SH zu beachten (sieh unten)

Dokumentation in Dänemark

Für die Einreise in DK reicht ein schriftliches Dokument über das negative Testergebnis. Als Test wird als PCR- und als PCR Schnelltest anerkannt. Es kann auch in deutscher Sprache ausgeführt sein und muss mitgeführt werden. Die individualisiert ausgegebene Testbescheinigung dürfte idR dafür ausreichen. Name der Testperson, Zeitpunkt des Test und der Aussteller der Bescheinigung muss erkennbar sein. Der Test darf nicht unschlüssig sein.

Quarantäne-Verkürzung bei Rückkehr

Dänemark wird aktuell nur als einfaches Risikogebiet klassifiziert. D.h. im kleinen Grenzverkehr bei Aufenthaltsdauer von unter 24 Stunden in Dänemark besteht keine Quarantäne- und keine Testpflicht. Das reicht idR für die Wochenendtour.

Bei längeren Aufenthalten besteht z.Zt. eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die durch Vorlage eines Schnelltestes nach 5 Tagen verkürzt werden kann. Der Schnelltest kann erst nach Rückkehr nach Schleswig-Holstein gemacht werden. Es besteht eine Anmeldepflicht. Nähere Informationen dazu gibt es hier: https://www.schleswig-holstein.de/.../Infoblatt...

Dokumentation in Deutschland

Rückreisende außerhalb des kleinen Grenzverkehrs (so unser Regelverständnis) müssen sich unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Die von dort kommende Bestätigung ist mitzuführen. Ein Schnelltest ist unmittelbar vor oder binnen 48h nach Einreise vorzunehmen. Dessen Ergebnis muss vorgelegt werden können.

Aktualität

Wir geben nur die aktuelle Lage und keine Prognosen wieder. Beachten Sie, dass nach Veröffentlichung veränderte Lagebilder auch veränderte Regelungslagen mit sich bringen. Wir sind bemüht, aktuell zu bleiben, verbindlich ist dies aber nicht.

Ansprechpartner im Yacht-Recht

Ansprechpartner für Yacht-Rechtliche Themen bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze

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