Segeln in dänischen GewässerDurchfahren und Ankern?
18.05.20Lange unklar war, ob in der aktuellen Covid-19 Lage nur das Anlaufen dänischer Häfen verboten ist, oder ob man wenigstens dänische Gewässer durchqueren kann.
Foto: Irk Boockhoff
Nachdem Segler endlich nach Schleswig-Holstein zu Ihren Booten durften und viele Boote bereits eingekrant und frisch aufgeriggt in den Häfen liegen, stellt sich angesichts des bevorstehenden Himmelfahrts- und Pfingstwochenendes die Frage
...und was ist mit Dänemark?
Das Regiment nördlich der Grenze ist hart. Mette Frederiksen verteidigt die dänische "Volksgesundheit" hart gegen die vermeintliche Bedrohung aus dem Ausland.
So sind die Einreiseregeln für Dänemark ganz strikt: Jeder Einreisende benötigt einen "anerkennungswürdigen Grund", um nach Dänemark einzureisen. Das gilt ungeachtet, ob die Einreise über die Strasse oder über das Wasser erfolgt.
Segeln und Ankern in Dänemark?
Logische Folge ist da die Frage, ob man denn durch die freien Seewege innerhalb der Hoheitsgewässer Dänemarks fahren kann und vielleicht sogar in einer schnuckeligen dänischen Naturbucht ankern kann. Naheliegend, ist doch das Infektionsrisiko für Dänen hierdurch so gut wie ausgeschlossen.
Prüfung des Durchfahrtsrechts in dänischen Gewässern
Als Partner von Double Hand Regatten, wie Baltic500, Pantaenius Rund Skagen Race und dem neuen Double Rundt ab Flensburg haben wir uns im Mai hintergeklemmt und den Marsch durch die dänische Bürokratie aufgenommen. Schwierig, dort jemanden zu finden, der die Zuständigkeit nicht woanders hinschiebt. Dänemark schien mit der Begeisterung deutscher Segler nicht viel anfangen zu können.
Entscheidung durch die Dänische Seefahrtsbehörde
Zunächst erhielten wir Anfang der Woche eine ablehnende Entscheidung der dänischen Seefahrtsbehörde. Danach ist sowohl für die Einreise per Auto wie für die Einreise über den Seeweg ein Einreiseverbot mit Ausnahmevorbehalt anwendbar.
Diese Entscheidung haben wir weiter hinterfragt und eine neue -verbesserte- Rückmeldung erhalten:
Friedliche Durchfahrt durch dänische Gewässer
Danach gelten einerseits die COVID-19 bezogenen Einreiseregelungen. Diese schränken aber nicht das völkerrechtliche Recht zur friedlichen Durchfahrt gem. Art. 17 UN-Seerechtsübereinkommen ein. Dies gilt jetzt ausdrücklich ungeschmälert. Das bedeutet, daß das Befahren der dänischen Gewässer zulässig ist. Zum Durchfahren gehört gem. Art. 18 Abs. 2 des Seerechtsübereinkommens auch das Ankern, soweit es "zur normalen Schiffahrt" gehört. Ansonsten ist die Durchfahrt "zügig" anzulegen.
Für Wassersportler aus deutschen Destinationen sind daher dänische Gewässer offen, das Anlegen in dänischen Häfen jedoch eingeschränkt auf die wenigen Ausnahmetatbestände (siehe unten). Im Zuge des Baltic500 sind Teilnehmer nach Havarien in dänische Häfen eingelaufen und wurden sowohl von Polizisten wie von Hafenmeistern gut unterstützt. Diese Ausnahmen gelten aber nur im Seenotfall.
Der Transit durch dänische Gewässer zum offeneren Schweden ist damit möglich. Auch dort gelten aber COVID-19 bezogene Einschränkungen, insbesondere eingeschränkte Betriebe der Sanitätanlagen in Häfen.
Vorteil für Dauerlieger in Dänemark?
Waren die Deutschen mit Booten im dänischen Winterlager im Frühjahr die Gekniffenen, sind sie leider nur zwischenzeitlich die Privilegierten gewesen: Von der dänischen Reichspolizei wurde für deutsche Bootseigner mit Dauerliegeplatz in Dänemark noch Anfang Mai verkündet, daß diese dänische Gasthäfen anlaufen dürfen, sofern Sie zuvor nicht das dänische Hoheitsgebiet verlassen haben. Die Ankunft im fremden Gasthafen ist vom Hafenbetreiber der Polizei zu melden. Generelle Einschränkungen wurden nicht kommuniziert.
Diese Handhabung wurde mit Wirkung ab dem 20. Mai eingestellt. Für Besitzer dänischer Sommerhäuser ist die Einreise über die deutsch-dänische Grenze ab dem 25. Mai wieder offen. wir haben nachgefragt, ob diese Öffnung auch für Besitzer von Sportbooten in Dänemark gilt, und deutsche damit wieder zu Ihren Booten über die Grenze fahren dürfen. Diese Auslegung der Rechtsalge ab dem 25.5. wurde von der zuständigen Abteilung der dänischen Polizei verneint. Nach offizieller Verlautbarung ist daher die Anreise zum eigenen Boot nach Dänemark kein anerkennungswürdiger Einreisegrund
Die Rechtspraxis an der dänischen Grenze bleibt also chaotisch und streng.
Einfluss auf große deutsch-dänische Regatten
Für die oben genannten Double Hand Veranstaltungen; insbesondere für das Baltic500, galt daher: Die gewohnten Bahnschemen mit Durchqueren der Belte und des Sundes sowie des Kattegatts konnten ohne behördliche Einschränkungen genutzt werden.
Das Rund Skagen race war aufgrund der bisherigen Rechtslage und aufgrund der besonderen Entscheidungslage auf der Insel Helgoland bereits abgesagt
Die Langballigauer mit ihrem begeistert angenommenen Double Rundt können ebenfalls noch hoffen. Der Start ist am 27. Juni. Unter Umständen gelten dann in Dänemark schon Lockerungen, die das vorgesehene Konzept zumindest halbwegs umsetzbar werden lassen.
Neue Lage im Juni?
Ob sich an dieser Lage schon zum Pfingsmontag etwas ändert, wird zwar den Pfingstausflüglern auch nicht richtig helfen. Aber vielleicht ergibt sich zumindest für den Sommer danach eine neue Perspektive. Der Druck auf die dänische Regierung aus dem in Dänemark starken Tourismussektor ist stark und kann dazu führen, daß sich auch im Bereich Wassersporttourismus ab Juni Lockerungen ergeben. Wie diese aussehen ist unklar. Bisherige Leitlinie in Dänemark war, daß grundlegende Lockerung im Grenzverkehr nicht vor August 2020 zu erwarten sind.
Wer darf nach Dänemark segeln?
Auch im Bereich der Flensburger Förde darf nach Mitteilung der Wasserschutzpolizei in Flensburg das Fahrwasser auf die dänische Seite gekreuzt werden. Ansonsten ist die Einreise nach Dänemark per Boot nur zu folgenden "anerkennungswürdigen Zwecken" zugelassen, die im Überprüfungsfall nachzuweisen sind:
Anerkannte Einreisegründe
- Aufsuchen der eigenen Wohnung in DK oder Verrichtung von Arbeiten als selbständiger Unternehmer/ Gewerbetreibender
- Arbeiten unter Geltung einer Arbeitserlaubnis
- Warenlieferung oder Dienstleistung in DK
- Besuch enger Verwandten (Ehegatten, Lebensgemeinschaft, Eltern und Kinder, die in DK ansässig sind)
- Dänische Staatsangehörige, die im Ausland leben und nach DK einreisen
- Besuch der eigenen minderjährigen Kinder
- Besuch kranker oder sterbender Familienangehöriger
- Besuch zum Zwecke einer laufenden medizinischen Behandlung
- Besuch einer Bestattung
- Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung
- Teilnahme an offener studentischen Ausbildungsmaßnahme
- Seemann zur Ablösung bei einem Besatzungstausch
- Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Diplomaten, Offshore-Arbeiter und andere Personengruppen nach Schengen Anhang VII
Nähere Informationen erteilt auch die Dänische Polizei unter der Hotline +45 7020 6044.
Ausserordentluiche Einreisepraxis
Daneben wissen wir aber, daß zahlreiche Eigner deutscher Boote in Dänemark unter Vorlege eines Eigentumsnachweises und des Winterlager-Mietvertrages in den letzten Wochen über die Grenze gelassen wurden und auch die Ausreise auf eigenem Kiel nach Deutschland informell zugelassen wurde.
Ansprechparter in Fragen des Wassersports
YACHT-RECHT.de und der Flensburger Rechtsanwalt Jochen - P. Kunze bieten den aktuellen Informationsservice.