Yacht und RechtGlossar

Beweissicherung

In vielen Fällen gehen die Chancen, einen berechtigten Anspruch durchsetzen zu können dadurch verloren, dass die Beweislast gegen Sie steht, Sie aber nicht oder nicht mehr den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Schaden entsteht oder entstanden ist. Kommt es zu einem Haftungsfall ist es daher von entscheidender Bedeutung, sich als erstes über die Frage der Beweislastverteilung Gedanken zu machen. Sind Sie in der Beweislast, so ist in einem zweiten Schritt umfassend zu klären, welche Beweismittel Sie bereits jetzt zur Verfügung haben. Sorgen Sie dafür, dass diese Beweise nicht verloren gehen. Notieren Sie die Namen und Anschriften von Zeugen und Beteiligten, fertigen Sie Lichtbilder von der Schadenstelle und allen Dingen, die im Zusammenhang mit der Verursachung des Schadens stehen. In einigen Fällen haben Sie anfangs zwar noch das Beweismittel zur Hand; durch andere Ereignisse, wie erforderlicher Abtransport, Sofortreparaturen etc. kann es aber zu Beweisverlusten kommen. Hier heißt es unverzüglich reagieren. Sie können mit dem potentiellen Schadensverursacher die Aufnahme des Schadens durch einen Schadensgutachter einvernehmlich vereinbaren oder aber, gerichtlich das selbständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) einleiten lassen.

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