Yacht und RechtGlossar
Ausland - Yachtkauf
Beachten Sie, dass im Falle eines Kaufvertrages oder Werklieferungsvertrages unter Umständen ausländisches Recht zur Anwendung kommt, zumindest aber die in diesem Land zu beachtenden Vollstreckungsvorschriften. Selbst wenn Sie also im Falle eines Mangels oder anderer rechtlicher Probleme nach deutschen Gesetzen zu Ihrem Recht kommen sollten, stellt sich immer noch die Frage, ob Sie Ihr Recht im Ausland auch durchsetzen können. Hier hilft immer die rechtzeitige Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, bevor Sie ein Geschäft abschließen.
Beachten Sie insbesondere auch die insbesondere steuerlichen und öffentlich-rechtlichen Besonderheiten, die bei der Einfuhr eines Bootes aus einem Drittland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU zu beachten sind. (Siehe z.B. CE-Kennzeichnung bzw. Sportbootsicherheit-GeräteSG).
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