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Ostseesturmflut 2023 – Versicherer haften für nachlässig festgemachte Yachten

Sturmflut-Haftpflicht-Festmachen-Schaden

Ansprüche aus der Ostseesturmflut noch nicht verjährt Dieses Urteil hat es in sich! Der Ausgangspunkt ist einfach: Der Eigner eines Sportbootes haftet für Schäden z.B. an anderen Booten, wenn er diese schuldhaft verursacht hat. Also zum Beispiel mit diesen im Manöver kollidiert . Das ganze gilt, untechnisch gesprochen aber auch, wenn der Eigner selbst gar […]

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