Überlegt streiten

Ansatzpunkte für Rechtsstreitigkeiten gibt es im Bereich Wassersport zu genüge. Häufig spielen dabei die technischen Hintergründen eine wichtige Rolle.

SchatzHRO2

Diese Hintergründe müssen bei der Frage, wie man rechtlich vorgeht, beachtet werden.

Akademiker vs. Handwerker

Ende Februar im Landgericht Kiel: Der Eigner eines gebraucht gekauften großen Family Cruisers mit vorheriger Nutzung in Südeuropa trifft auf den Handwerker, der ihm das Boot foliert hat. Der Kläger ist offenbart ein Akademiker; gut abwägend und überlegt in der Wortwahl. Auf der Gegenseite ein Handwerker. Mit Handwerker-Ehre aber vielleicht nicht nicht der besten Organisation; einigermaßen ungeübt in der verbalen Auseinandersetzung. Eine häufige Kombination, die wir in unserer Arbeit vorfinden und die konfliktträchtig ist.

Zu hohe Erwartungen

Verhandelt wird eine Zahlungsklage über einen 5-stelligen Euro-Betrag , bei dem Kläger der Auffassung ist, der Handwerker habe bei der Folierung seines Bootes Fehler gemacht. Rund ist es nicht gelaufen, das ist richtig. Der Kläger hat eine sehr spezielle Vorstellung bei dem zu verwendenden Material, zu deren Umsetzung der Handwerker kein Erfahrungsschatz hatte, was er ihm auch mitteilte. Das ist im jetzigen Rechtsstreit relativ egal. Denn deswegen wurde das Boot auch zweimal foliert. Irgendwie lief es vorher bei der Folierung des Porsches des Klägers ganz anders und er überträgt seine Vorstellungen von der Folierung seines Porsches auf die Folierung eines älteren und stark genutzten Bootes-wahrscheinlich aus Charternutzung. Wahrscheinlich einer der größten Fehler, der zu dieser Misere geführt hat. Die Rechnung für die Folierung des Arbeiten hat er deswegen zu einem Großteil nicht bezahlt. Jetzt ist er der Meinung, die Folierung müsste komplett entfernt werden und das Boot müsste nun für einem deutlich höheren Betrag lackiert werden. Denn der Untergrund unter der Folie sei nun geschädigt.

Im Sommer legt er beim Landgericht Kiel Klage ein und hofft, in der mündlichen Verhandlung Ende Februar, endlich zu einer Lösung zu kommen. Problem: In 7 Wochen beginnt die Segelsaison und die Lackierung soll gerne vorher schon abgeschlossen sein. Eine ungünstige Lage, wenn man Kläger ist.

Technische Hintergründe des Anspruchs

Es besteht Streit darüber, ob der Handwerker das Boot vor der Folierung angeschliffen hat oder nicht. Unstreitig ist, dass teilweise Schleifarbeiten vorgenommen wurden. Dies war aus der Darstellung des Handwerkers erforderlich, weil die Oberfläche bereits so schlecht war, dass erst  einmal ein vernünftiger Grund für die Folie geschaffen werden musste. Der Anwalt des Klägers führt aus, dass wegen dieser Schleifarbeiten eine Lackierung erforderlich sei. Wir folgen dieser Auffassung nicht. Das Boot hat eine Gelcoatbeschichtung. Selbst wenn teilweise leicht angeschliffen werden muss, kann gerade eine Gelcoatbeschichtungen fein geschliffen und hoch poliert werden, weswegen eine Komplettlackierung schon nicht erforderlich ist.

Rechtliche Fallstricke

Zweifelhaft ist darüber hinaus aus Rechtsgründen, ob überhaupt eine Lackierung als Schadensersatzanspruch in Betracht käme. Weitere rechtliche Fallstricke hat die Klägerseite bei der Formulierung des Klageantrages und bei der rechtlichen Bewertung wohl übersehen, auf die es jetzt schon nicht mehr ankommt. Der Bundesgerichtshof hält für uns Anwälte immer wieder Neues bereit, dass es zu beachten gibt.

Vergurktes Ergebnis

Nach ausführlicher Verhandlung wird die Sitzung 20 Minuten unterbrochen, damit der Kläger und sein Anwalt beraten können.

Das Verfahren wird mit einem Vergleich beendet, indem sich beide Parteien Generalquittung erteilen.

Der Kläger bekommt seinen sich erhofften 5-stelligen Eurobetrag nicht. Schlimmer noch: Er kann froh sein, nichts noch an den Handwerker bezahlen zu müssen. Auf Klägerseite ein vermutlich deprimierendes Ergebnis. Wie ist es dazu gekommen?

Was verhindert der Erfolg der Klage?

Wir finden hier unterschiedliche Erklärungsansätze:

  • Eine hinreichend klare Information des Klägeranwalts hat nicht stattgefunden, weswegen seine Beratung zu einer Klage geführt hat, die hoch riskant ist. Wäre der Anwalt gut informiert gewesen, hätte er möglicherweise zu einer anderen Taktik geraten.
  • Der Klägeranwalt könnte auch die technischen Hintergründe des Falles nicht genügend eingeschätzt haben und auf eine ansonsten gebotene sachverständige Klärung verzichtet haben. Auch das führt schnell zu Fehleinschätzungen der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens.
  • Der Kläger könnte sich aufgrund seiner verbalen Überlegenheit in der vorgerichtlichen Korrespondenz sicher gefühlt haben, auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu gewinnen. Dann hat er nicht damit gerechnet, dass auch ein Handwerker sich gut anwaltlich vertreten lassen kann. Und im Zweifel die Anwälte kennt, die in seiner Branche das technische Hintergrundwissen für die Bearbeitung solcher Fälle haben.
  • Jedenfalls waren die Erwartungshaltung des Klägers beim Einreichen der Klage mit Sicherheit deutlich überzogen und das Ergebnis wird für ihn unbefriedigend gewesen sein.

Wie verhindert man Misserfolg beim Einklagen von Ansprüchen?

Wie versuchen wir, solche Entwicklungen zu verhindern?

Auch wir können keine Erfolge in unseren gerichtlichen Vertretungen garantieren. Wir verfügen jedoch über eine vergleichsweise hohe Kompetenz in der Einschätzung der technischen Hintergründe von Anspruchslagen. Sind wir in dem Punkt unsicher, raten wir unserer Mandantschaft in der Regel zu einer wirtschaftlich sinnvollen sachverständigen Validierung dieser technischen Hintergründe. Nur wenn ein Mandant von uns bewusst hier ein Risiko eingeht, gehen wir das Kostenrisiko eines Verfahrens ohne technische Einschätzung ein. Ansonsten “bremsen wir den Schaum”, wenn unsere Mandanten Erwartungshaltungen haben, die sich rechtlich und realistisch kaum durchsetzen lassen. 

Vorteil unserer Mandanten

Der Vorteil unserer Mandanten mit unserer Beratungsphilosophie ist, dass sie das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einigermaßen gut validierter Einschätzungsgrundlage eingehen. Der Vorteil für unsere Gegner: Sie können sich sicher sein, dass wir uns die gerichtliche Maßnahmen gut überlegt haben, die wir betreiben.

Gerade wenn auch auf der Gegenseite die uns gut bekannten Kollegen tätig sind, die auch häufiger bootsspezifische Themen bearbeiten, hilft dies für die schnelle, wirtschaftliche und effiziente Konfliktbearbeitung erheblich.

So haben wir gerade jetzt im Winterhalbjahr zahlreiche Verfahren außergerichtlich schnell, effizient und für unsere Mandanten mit wirtschaftlich ausgesprochen guten Ergebnis zu einem Ende geführt.

Ansprechpartner im Yacht-Recht und zum Thema Gewährleistung/ Sachmängel

Sie haben Fragen in Yacht-rechtlichen Themen im Hinblick auf Kaufverträge, Gewährleistung bzw. Sachmängeln? Hauptsächlich Ansprechpartner hierfür bei Yacht-Recht ist Rechtsanwalt-P. Kunze

Jetzt unverbindlich anfragen

Sie suchen nach rechtliche Unterstützung im Yacht Bereich?
Fragen Sie uns unverbindlich an. Die Anfrage dauert nur wenige Minuten.

Ihr Anliegen

Schildern Sie uns kurz ihr Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Kontakt Informationen
Ihre Nachricht an uns

Ihre Nachricht wurde erfolgreich verschickt

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner