Sturmflut, Sinkschaden oder Rumpfschaden – und was jetzt?

Sturmflut

Wir geben per Video einen kurzen Einblick in die aktuell drängenden Fragen

Wenn Sie eine Beratung von uns wünschen, wären folgende Unterlagen und Informationen hilfreich:
  • Art der wesentlichen Schäden
  • Versicherungswert/ Feste Taxe
  • Haben Sie zumindest telefonisch oder per E-mail den Schaden und den Standort des Bootes schon an Ihre Kaskoversicherung gemeldet?
  • Ihr Kasko-Versicherungsvertrag und die dazugehörigen Kaskobedingungen
  • Ihre etwaig schon ausgefüllte/ abgesandte Schadensmeldung (wenn noch nicht ausgefüllt, keine Hektik)
  • Liegeplatz des Bootes vor der Sturmflut und Standort des Bootes aktuell
  • Hat Ihre Versicherung bereits eine Bergung angekündigt/ Steht ein Termin?
  • Haben Sie einen eigenen Bootsbaugutachter/ Sachverständigen zur Hand, der bei der Bergung mit vor Ort sein kann.

YACHT-RECHT.de steht für Sie bei der Abwicklung des Schadensfalls bereit und helfen Ihnen, jeweils die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihren Regulierungsanspruch in angemessener Höhe durchzusetzen.

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