Vergleich sticht Sieg

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Querdenken und Offen sein ist manchmal besser, als scharf Schießen

Gerät man in einen rechtlichen Konflikt, sind die Unsicherheiten groß. Entscheidend ist, wie gut die rechtliche Einschätzung möglich ist und welche taktischen Mittel man zum Einsatz bringen kann.

Manchmal endet so ein Konflikt in einem Vergleich. Viele Mandanten reden gerne von “faulen Vergleichen” und schimpfen auf das Rechtssystem. Dass ein Vergleich nicht schlechter sein muss, als ein Sieg, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Praxis:

Klassischer Fall eines Streits über Mängel

Wir vertraten einen Segelmacher und Persenningbauer, der von einem Kunden in Anspruch genommen wurde, weil dessen Bimini (Sonnenschutz über dem Cockpit einer Yacht) angeblich fehlerhaft gewesen ist. Aus hiesiger Sicht war es so, dass die behaupteten Mängel an dem Bimini daraus resultierten, dass der Kunde -wie sich später rausstellte-  das darunterliegende Gestänge eigenmächtig erhöht hat und damit die Geometrie im Verhältnis zu den Achterstagdurchführung nicht mehr passte. Das sah der Kunde anders. 

Außergerichtliche Lösungsbemühungen und Eskalation

Über die Frage der Mangelhaftigkeit musste zunächst gar nicht gestritten werden, weil die Parteien im Vorwege schon über Lösungsmöglichkeiten gesprochen hatten. Der Persenningbauer bot -in Unkenntnis der Veränderung am Gestänge durch den Kunden- eine Rücknahme unter Erstattung des Kaufpreises an, alternativ die Neuerstellung einer Persenning zu 50 % des eigentlichen Preises. Hiernach bekam er erst Wind davon, dass das Gestänge vom Eigner selbst erhöht worden ist und damit definitiv ein Fehler auf seiner Seite aus seiner Sicht auszuschließen war. Er zog daher seine Angebote zurück. Mit einer Mail 3 Tage später erklärte der Kunde trotzdem, er habe sich für die Rückabwicklung des Geschäftes entschieden. Er lud das Gestänge und das Bimini bei dem Persenningbauer ab und forderte nun Rückzahlung des Werkpreises.

Verschärfung durch bad talk im Internet

Verstärkt wurde der Konflikt durch negative Bewertungen des Kunden im Internet über die Arbeit des Persenningbauers. Dieser – ausgestattet mit ausgeprägter Handwerksehre – sah sich dadurch erheblich in seinem Ehranspruch und in seinem Ruf als Persenningbauer beeinträchtigt. Außergerichtlich gelang es nicht, den Kunden zur Rücknahme dieser Bewertung zu bewegen, wodurch der Streit auf emotionaler Ebene deutlich eskalierte. Es schaukelte sich immer weiter auf.

Sinnloses Klageverfahren

Der Kunde verklagte den Persenningbauer auf Rückzahlung des Kaufpreises. Nach einigem Schriftwechsel sahen sich die Parteien unter anwaltlicher Beteiligung persönlich vor dem Amtsgericht wieder.

In der Nachbetrachtung, war die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens für den Kläger sicherlich keine gute Idee; sie war aber offenbar erforderlich, um die Entscheidungsvoraussetzungen für eine Lösung zu schaffen.

Verständnis schaffen

Die Amtsrichterin erläuterte nämlich in ihrer Darstellung des Sach- und Streitstands, dass sie wohl unserer rechtlichen Argumentation folgen würde, dass es zum Abschluss eines Rückabwicklungsvertrages nicht gekommen sei, weil der Kunde ein derartiges Angebot jedenfalls nicht sofort angenommen habe (§ 147 I BGB). Auch die Frage des Bestehens eines Optionsrechts, dass nicht sofort auszuüben war, sondern dass man auch 3 Tage später noch annehmen konnte, sah die Richterin in ihrer vorläufigen Betrachtung nicht. In einer Prüfung auf 3. Ebene wäre es dann auf die Frage der tatsächlichen Mangelhaftigkeit angekommen. Auch hier machte sich unser Mandant als Persenningbauer keine Sorgen, dass er die Mangelfreiheit des von ihm zu verantwortenden Werkstückes nachweisen konnte (die Beweislast lag auch hier ohnehin beim Kunden). Die Verhandlung vor dem Gericht machte offensichtlich Eindruck auf den Kunden/ den Kläger.

Vergleich – warum nicht gleich?

Nach langen Verhandlungen konnten wir einen Vergleich dahingehend erreichen, dass das von ihm beim Persenningbauer abgeladene Bimini neben Gestänge wieder in seinem Besitz zurückkehrt. Er verzichtete auf die Rückforderung der Zahlung. Damit wäre der Rechtsstreit im Prinzip weitestgehend erledigt gewesen und die Klage faktisch verloren.

Mehrwert des Vergleichs

Wir konnten in dem Vergleich allerdings zusätzlich noch erreichen, dass er sich dazu verpflichtete, die negative Bewertung im Internet zurückzunehmen und gegen eine allgemein-positive auszutauschen.

Dieses Ziel hätten wir für unseren Persenningbauer nur durch eine eigenständige aktive Klage gegen den Kunden erreichen können. Für die hatten wir im Vorwege nur begrenzt ein Kosten-Nutzenverhältnis gesehen , weil man sich inhaltlich sehr umfassend hätte streiten müssen.

Wir konnten somit erreichen, dass wir unserem Mandanten die Führung eines solchen Verfahrens ersparten, dennoch zu dem gewünschten Ergebnis kommen konnten. Sogar mehr: Die Durchführung einer positiven Bewertung hätten wir gerichtlich niemals einklagen können.

Vergleich besser als obsiegendes Urteil

Ein Urteil in diesem Rechtsstreit wäre für unseren Mandanten deutlich weniger Wert gewesen als das, was wir im Vergleichswege erreichen konnten.

Offen und nach vorne denken

Es zeigt sich, dass taktisches Vorgehen und kreative Verhandlungstaktik für Mandanten häufig einen größeren Nutzen mit sich bringen, als das sture Abarbeiten von Klageverfahren.

Wogen glätten

Für beide Parteien kam es ungeachtet dessen zu einem versöhnlichen und persönlich einigermaßen befriedigenden Abschluss. Sie konnten sich wieder in die Augen schauen. Wir freuen uns, wenn es uns gelingt, rechtliche Probleme zu lösen und Menschen wieder näher zueinander zu bringen, die vorher heillos zerstritten waren.

Ansprechpartner im Yacht-Recht

Sie haben Fragen zum Thema Yacht und Recht, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung oder Mangelhaftung beim Kauf oder Verkauf von Yachten oder Booten? Ansprechpartner bei Yacht & Recht in Wees bei Flensburg ist hierfür Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze

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