Warten, Warten, Warten

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Wie werfen und Händler Kunden mürbe machen

An sich ist das nicht neues für uns. Zurzeit bearbeiten wir aber einen besonders krassen Fall.

Unser Mandant hat für eine knapp ¾ Million Euro bei einer -sagen wir mal- nordeuropäischen Großwerft eine voll ausgestattete Segelyacht gekauft, die er im Mittelmeer nutzen wollte.

Kurzer Kaufvertrag ohne Sicherungsregelungen für den Käufer

Der dafür dokumentierte Kaufvertrag ist angesichts der Komplexität des Geschäfts beeindruckend übersichtlich. Wir sind immer wieder erstaunt, wie nonchalant Verträge mit einem Geschäftswert mehrere hunderttausend EURO für Investitionen aus versteuertem Geld präsentiert werden, ohne die Interessen des privaten Investors hinreichend abzusichern oder ohne dabei eine grundlegende Beratung zu erfahren.

Mängel schon vor Übergabe ersichtlich

Die Werft sollte vertragsgemäß das Boot bis November/ Dezember 2018 fertigstellen, danach sollten noch Optionen eingebaut werden. Die Ausrüstungsliste im elektronischen Bereich war lang. Die Übergabe sollte dann bis Ende Mai 2019 erfolgen. Schon im März wurden zahlreiche Mängel deutlich. Statt das Boot wie vereinbart in der Halle zu lagern, fand unser Mandant es plötzlich im Außenlager. Seine Hinweise auf Mängel wurden mit einer ziemlichen Egal-Haltung quittiert. Statt agil auf die Hinweise einzugehen und Vertrauen darin zu schaffen, dass man sich kümmern würde, wurde unser Mandant nur mit Zahlungsaufforderungen für die nächste Rate konfrontiert. Kann man machen, verbessert aber nicht das Geschäftsklima.

Schwarzer-Peter-Spiel von Werft, Händler und Verkäufer

Auch eine von einem Gutachter erstellte Mängelliste beeindruckte wenig. Der Geschäftsführer der Vertriebsgesellschaft der Werft ließ sich permanent am Telefon verleugnen und duckte sich weg. Er überließ das Spiel einem seiner Verkäufer, der das übliche „Schwarze-Peter-Spiel“ mit dem Kunden spielte.

Zögerliche bis gar keine Mangelbearbeitung

Auch nachdem der Kunde uns eingeschaltet hatte und wir mehrfach unter Fristsetzung darauf pochten, dass sich die Gegenseite zu den Mängel erklärte, gab es kein Feedback. Augenscheinlich lustlos ließ sich gelegentlich mal jemand an Bord für Reparaturversuche sehen, einige Reparaturversuche gerade im elektronischen Bereich verschlimmbesserten das Problem nur. Unser Mandant zahlte letztlich, was für die Übergabe des Bootes erforderlich war. Die unbearbeiteten Mängel wurden Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens. Nachdem unser Mandant das Boot mit Profi-Crew abholen ließ, traten vermehrt immer weitere und gravierende Mängel auf, die auch in die Grundfesten des Vertrauens eindrangen: Wasser und Öl in den Bilgen, Überspannung auf den Ladern, die mit 19V die Batterien beinahe zum Platzen brachten, Motorausfälle. Die Kompassabweichungen von 30° rundeten das Bild neben der eng beschriebenen seitenlangen Mängelliste ab.

Das Boot musste binnen weniger Wochen zweimal  durch die DGzRS mit großen Rettungskreuzern abgeborgen und eingeschleppt werden. Das Erreichen des bezahlten Liegeplatzes im Mittelmeer wird sich nachhaltig verzögern.

Fehlende fachliche Ressourcen bei Werften für Ausstattungstechnik

Die fehlenden Ressourcen der Großwerft, komplexe Technik in Boote einzubauen, ist offenbar die Misere des Falles: Statt sich zackig um Problembehandlung zu kümmern und notfalls kompetente Fachfirmen einzuschalten, kontert die Werft mit einem gänzlich auf Konfrontation angelegten anwaltlichen Kollegen, der das Gegenteil dessen tut, was die Verkäufer unserem Mandanten versprechen. So bucht unser Mandant Flüge, um bei den vom Verkäufer angekündigten Reparaturterminen von Fachfirmen dabei zu sein. Der Anwalt kündigt kurzfristig diese Zusagen auf und verlangt, dass das seeuntüchtige Boot stattdessen in die Werft zurückgebracht werden solle. Eine Werftmannschafft stünde hierfür zur Verfügung. Das dort -nach Aussage der Mitarbeiter des Händlers- keine eigenen Fachkräfte für die drängendsten Probleme vorhanden sind und bei zahlreichen Mängeln auch die gesetzten Nacherfüllungsfristen bereits abgelaufen sind, schert den anwaltlichen Kollegen dabei weniger. Dem Ganzen die Krone setzt er mit der Bemerkung auf, die Reparatur dürfe durch unseren Mandanten und beauftragten Dritten nicht überwacht werden , weil „Unfallverhütungsvorschriften und Versicherungsregelungen dies verhinderten“. Unser Mandant müsse sich auf eine überwachungslose Nachbesserung einlassen.

Begrenzte Ressourcen für Gewährleistung/ Mangelbeseitigung

Was in der Werft an Arbeit zu erwarten ist, kann nicht viel sein. Angesichts der Komplexität der Probleme und dem schieren Umfang dürfte die Vertriebsgesellschaft der Werft wirtschaftlich gar keine Mittel mehr haben, eine erfolgreiche Mangelbehebung aus der Marge zu bestreiten. Unterstützung von seiten der Werft ist für Händler häufig nicht im großen Umfang zu erwarten. Besonders prekär ist hier aber, daß der Händler eine 100% ige Tochter der Werft ist.

Es wird deutlich, dass es der Werft herzlich egal ist, ob und wie das Boot zurückkommt und was dann damit passiert. Das angestrengte Beweisverfahren kommt bislang nicht richtig in Gang, weil bei den fast täglich neuen Mängelanzeigen kaum mit der Ergänzung der Anträge hinter herzukommen ist. Es wird deutlich, dass das spezifische Vorgehen der Werft, ihrer Vertriebsgesellschaft und deren Anwalt es ist, den Streit eskalieren zu lassen. Offenbar liegt dem die Taktik zugrunde, die auch sonst bei vielen Werften und Händlern Erfolg zeigt: Der Kunde soll müde gefahren und mürbe gemacht werden. Jetzt zeigt sich, was von den blumigen Versprechungen beim Prosecco am Messestand übrig bleibt, nachdem die Bestellung unterschrieben ist. Unser Mandant agiert derzeit noch erstaunlich sanftmütig.

Ähnliche Erfahrungen macht gerade eine Mandantin mit einer bekannte skandinavischen Markenwerft, bei der vom früheren Qualitätsanspruch nach Inhaberwechsel offenbar nicht mehr viel übergeblieben ist.

Und die Lehren daraus?

Unsere vorläufige Lehre, die daraus zu ziehen ist:

  • Traue keiner bekannten Marke und keinem Qualitätsversprechen im Bootsbau
  • Überlege Dir, ob Du bei einer Großserienwerft komplex ausgestattete Boote bestellen willst. Eine simple Ausstattung bekommen die in der Regel besser hin
  • Überlege, ob Du komplexe Technik nicht nach Erwerb des Bootes von echten Fachfirmen einbauen lassen willst. Vielleicht kostet es etwas mehr, aber Du kaufst kein neues Boot, um Stress zu haben.
  • Gier frißt Hirn: Vertraue keiner freundlichen Messeatmosphäre.
  • Der Kauf eines neuen Bootes ist ein komplexer Vorgang mit zahlreichen Risiken, die Dir mehr Ärger als Freude bereiten können. 
  • Händler spekulieren auf die Gier und den Kaufreflex, schalte diesen Reflex daher aus, indem Du jemand kompetentes das Geschäft verhandeln läßt. Lass einen kompetenten Anwalt sachlich die Bestellung und die Geschäftsbedingungen verhandeln.
  • Hör auf den Anwalt und seinen Rat und nimm in Kauf, dass ein Erwerb platzt, wenn die Werft oder der Händler nicht darauf einsteigt.
  • Kaufe nie ohne individualvertraglicher Absicherungen für den Fall mangelhafter Leistung (und Insolvenz)
  • Geh alternativ zu einem qualitativ höherwertigeren Anbieter und zahle mehr – für mehr Spaß am Leben.

Für unseren Mandanten ist klar, dass er sich so oder so auf eine harte Auseinandersetzung mit der Vertriebsgesellschaft und der Werft einstellen kann. Er ist Unternehmer und kann das. Aber der unbeschwerte Gin Tonic im Cockpit auf dem Mittelmeer wäre schöner. Sein Schaden alleine durch den Verzug mit der Lieferung eines mangelfreien Bootes kumuliert mittlerweile auf über 30.000 € und wird kurzfristzig ein weiteres Thema bei Gericht.

Wir berichten über das weitere Geschehen…

Ansprechpartner für Gewährleistung und Mangelhaftung beim Yachtkauf

Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze ist bei Yacht & Recht in Wees bei Flensburg Spezialist für diese Themen und ist bundesweit tätig.

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