Normenkontrollklagengen Hafensperrungen

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Welcher tatsächlich Nutzen ist zu Erwarten?

Die Wassersportzeitschrift YACHT berichtet über 2 anhängige Normenkontrollklagen gegen die in Schleswig-Holstein per Landesverordnung verfügte Hafensperrung.

Wir wurden gefragt, ob wir hinter diesen Klagen stecken. Das ist nicht der Fall, obschon wir die Hafensperrungen für rechtswidrig halten und eine gerichtliche Prüfung für sinnvoll. Daher ist die Initiative gut und hilfreich für so viele private Segler an deutschen Küsten und den Binnenrevieren. Warum raten wir dennoch ab?

Nutzen aus einer Normenkontrollklage

Mandanten aus der Wassersportbranche haben uns in der letzten Woche angesprochen, ob wir soetwas empfehlen können. Wir scheuen keine Auseinandersetzung und gehen auch davon aus, daß eine solche Normenkontrollklage Aussicht auf Erfolg hat.

Unser Ansatz ist es aber, weiter zu denken. Welchen Nutzen hat eine erfolgreiche Normenkontrolle? Da ist die Erwartungshaltung von Unternehmern aus unserer Sicht maßlos überzogen.

Große Freude aber für jeden Segler. Da nimmt jemand den Aufwand und das Risiko für sie; alle Segler können den Klägern dankbar sein.

Aus unternehmerischer Perspektive nicht empfehlenswert

Wir führen aber nicht zum Spaß Klagen, oder etwa einfach nur deswegen, weil uns die Entscheidung interessiert. Wir führen Klagen, weil wir mit wirtschaftlichen Aufwand für unsere Mandanten Ziele erreichen wollen. Ein konkretes Ziel wäre in diesem Fall, die Grundlage für einen Haftungsanspruch zu schaffen. Unbestritten wird der wirtschaftliche Schaden durch die Hafensperrungen und die sonstigen Einschränkungen der Wassersportwirtschaft erheblich und existenzvernichtend sein.Wir haben aber nicht den Eindruck, dass dieser Weg einer Normenkontrollklage von der Kosten –Nutzen Relation unternehmerisch für einen einzelnen Betrieb sinnvoll ist.

Wenn auch sicherlich sehr wünschenswert und unterstützenswert eine Normenkontrolle gerade in diesem Punkt ist, würden wir einen solchen Weg allenfalls für entsprechende Branchenverbände mit eher politischer Motivation empfehlen, wenn selbst hier der Nutzen fraglich ist. Keine Empfehlung würden wir jedoch für einen einzelnen Unternehmer aussprechen und schon gar nicht für jeden. Es sei denn, dieser Unternehmer pokert gerne und investiert bewusst Risikokapital.

Keine effektive Grundlage für einen späten Schadenersatzanspruch

Denn selbst beim Erfolg der Normenkontrollklage ist der Weg für einen Schadenersatzanspruch noch weit und der Effekt der Normenkontrolle in kürzester Zeit voraussichtlich verpufft. Denn die Regelungslage ist hochdynamisch und ein Urteil gegen die gegenwärtige Landesverordnung nach unserer Einschätzung schon übernächste Woche obsolet. Was wäre dann die weitere Strategie?

Der Effekt im Hinblick auf etwaige Schadenersatzansprüche dürfte gering, wenn nicht sogar bedeutungslos sein. Viele Unternehmen der Wassersportbranche werden voraussichtlich nicht einmal ein kleine Chance auf Schadenersatz erhalten, selbst wenn die kühnsten Träume der Klageführer wahr werden.

Denn die Feststellung der Rechtswidrigkeit eine Regelungslage, die lediglich für den Zeitraum des Saisonanfangs Geltung hatte, ist nur der erste Baustein einer ganzen weiteren Reihe von Tatbestandsmerkmalen, die für einen Schadenersatz- oder Amtshaftungsanspruch gegen den Staat alle erfüllt sein müssen. Wie diese Tatbestandsmerkmale für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung erfüllt werden können, daß ist nur begrenzt zu steuern und derzeit kaum vorhersehbar.

Die Klageführung ist jedenfalls keine Einzelmaßnahme, die sicher zu dem gewünschten Erfolg führen wird. Aller Voraussicht nach wird jeder, der später Ansprüche geltend machen will, zumindest begleitend weitere individuelle Maßnahmen führen müssen.

Normenkontrollverfahren aktuell unter Umständen nicht erforderlich

Er kann dann möglicherweise Honig aus einem zusprechenden Urteil saugen, aus dem die Rechtswidrigkeit der aktuellen Hafensperrung folgt. Erforderlich wird dieses Urteil möglicherweise aber nicht einmal sein.

Schlaues und risikominimiertes Vorgehen

Unsere Beratungsempfehlung, sich selbst im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche wegen Rechtswidrigkeit der aktuellen Regelungslage abzusichern, ist deutlich schlanker vom Aufwand und ohne Risiko.

Ansprechpartner für die Wassersportbranche

bei Yacht & Recht in Wees bei Flensburg ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht  und für Gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze

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