Sperrung von Sportboothäfen in SH

49er_ImpressionenKLAHN_10.09.20_212398-scaled

Mit der Sperrung der Sportboothäfen geht Schleswig-Holstein ein empfindliches Stückchen weiter, als beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern. Unnötig und verfassungswidrig, wie wir meinen.

UPDATE 16.04.2020 – KEIN WEGFALL des EIN- und AUSLAUFVERBOTS aus Sportboothäfen auch nach der neuen Ministerrunde.

Wir haben aktuell keine Erkenntnisse und keine Ankündigung durch das Ministerium über Lockerungen für den Segelsport. Entsprechende Ansprachen seitens der Wassersportbranche in Norddeutschland sind nach unserer Kenntnis auf Seiten des Kieler Verkehrsministeriums bislang unbeantwortet. Wir bearbeiten einzelne Antragsverfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, die sich aber nicht auf reine Amateursportler beziehen.

Ein Rechtsmittel- oder Klageauftrag in diesem Zusammenhang liegt uns derzeit nicht vor.

Keine Luxusprobleme einzelner

Das Thema ist im Wassersportbereich in aller Munde und es geht nicht, wie man zunächst meinen möchte, um Luxusprobleme einzelner. Wer weiss, wie die Wassersportbranche funktioniert, weiss, daß bei Fortdauer unnötiger Beschränkungen der deutsche Wassersport in Zukunft in den Grundzügen anders aussehen wird -und nicht besser.

Unnötige Belastungen aufgeben, sinnvolle erhalten

Deswegen ist es uns ein Anliegen, unnötige Beschränkungen zur Diskussion zu stellen. Soweit es das individuelle Arbeiten an Booten im Winterlager betrifft, ist hier bereits eine vernünftige Regelung erreicht worden. Leider wechselte die Verbesserung auf der einen Seite sich ab mit einer Verschlechterung auf der anderen Seite. Selbst Gewerbetreibende wurden von schwimmenden Booten bei Verrichtung ihrer Arbeit von der Polizei abgeholt.

Austausch mit dem Kieler Verkehrsministerium über die Ein- und Auslaufsperre von Sportboothäfen

Wir hatten in der letzten Woche mehrfach ein langes Gespräch mit einem Vertreter des Kieler Wirtschafts- und Verkehrsministeriums aus dem Referat Häfen und Schifffahrt hinsichtlich der aktuellen Probleme der Wassersportwirtschaft und der Wassersportler durch die Beschränkungen der Landesregierungen aufgrund der am 3. April noch mal erneuerten Landesverordnung. Schleswig-Holstein geht in dieser Frage leider einen anderen, einschränkenderen Weg als z.B. Mecklenburg-Vorpommern. Dort verfügte die WSA Stralsund in BfS 39/ 20 vom 23.03.2020 noch keine Ein- und Auslaufsperre für Häfen, sondern untersagt lediglich das touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern. diese BfS ist mittlerweile aufgehoben, während die nachfolgende BfS keine hilfreichen Angaben dazu mehr trifft. Stattdessen kursiert im Netz eine Auslagung des Wasserschutzpolizeiamtes, in der eine Auslegung kommuniziert wird, nachdem auch dort eine Ein- und Auslaufsperre gelte, also genau das Gegenteil der vorherigen Auslegung. Die Auslegung des Wasserschutzpolizeiamtes  in M-V steht damit im Widerspruch zu der noch am 6. April von deren Berliner Kollegen veröffentlichten Auslegung, nach der Segelsport als Individualsport ausdrücklich von den Einschränkungen der Covid-19 Verordnung in Berlin ausgenommen sei. Ein furchbares Regelungs- und Informationschaos, dass es den Segeln schwer macht, überhaupt noch zu erkenne, was erlaubt und was nicht erlaubt ist und ernste Zweifel an der Durchsetzbarkeit von Einschränkungen hinterläßt.

Viele Gewerbetreibende sind durch die Beschränkungen an ihrer Arbeit gerade in der Zeit gehindert, die am Wichtigsten im Jahr ist.

Sperrung von Sportboothäfen in Schleswig-Holstein

In der neuen Fassung der Landesverordnung wird die Schließung von „Sportboothäfen“ gegenüber den vorigen Versionen ausdrücklich genannt. Das ändert prinzipiell nichts an der bisherigen Rechtslage, denn Sportboothäfen waren nach allgemeiner Lesart auch schon vorher als „Sportanlage“ von der Schließungsverfügung betroffen.

Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Sperrung von Häfen

Wir haben ausgiebig mit dem Vertreter des Ministeriums über das derzeit zentralen Problem der vom Ministerium verhängten Ein- und Auslaufsperre aus Sportboothäfen gesprochen, die nicht nur für einzelne private Segler, sondern vor allen Dingen für die Wassersportwirtschaft erhebliche Probleme mit sich bringt und für einen immensen Schaden sorgen wird, wenn diese Beschränkung nicht auf ein verhältnismäßiges Maß zurückgefahren wird. Wir hatten die Hoffnung, dass das Ministerium -wie auch schon hinsichtlich des Verbots, an den Booten im Winterlager zu arbeiten- nachjustiert auf ein vernünftiges Maß an sinnvoller Einschränkung. Denn das Arbeiten an den Booten im Winterlager ist inzwischen im Rahmen der Grundsätze der Kontaktvermeidung möglich.

Wirtschaftliche Schäden und Entschädigungsansprüche

Die Bereitschaft hierzu war am Ende des Gespräches nicht deutlich zu erkennen. Wir haben trotzdem Hoffnung, dass die von uns vorgebrachten Argumente und Hinweise auf die grundrechtlichen Probleme, auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Problematik des Bestehens von Entschädigungsansprüchen sowohl bei rechtmäßigen, wie auch bei rechtswidrigen Verfügungen noch Gehör finden und für eine Umorientierung in diesem Aspekt sorgen.

Nachjustieren erforderlich

Niemand wendet sich natürlich gegen die Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie derzeit sinnvoll und erforderlich sind. Aber auch die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und darf Belastungen nur dergestalt vornehmen, dass sie zur Erreichung des Ziels erforderlich sind und die Belastung das mildeste Mittel enthalten. Verfügungen im Übermaß sind zurückzunehmen.

Die Erwägungen, die uns  das Ministerium im gestrigen Gespräch genannt hat, weisen für uns deutlich darauf hin, dass der Verhältnismäßigkeitgrundsatz bei der Entscheidung, welche Beschränkungen ausgesprochen werden müssen,  nicht die erstrangige Betrachtung war, sondern das vornehmliche Ziel es ist, das gesellschaftliche Leben in Sportboothäfen so unattraktiv zu machen, wie es geht. Einvernehmen muss sicher dort herrschen, wo es um die Vermeidung von Zusammenkünften geht und Club- und Duschhäuser zu schließen sind. Aber dieses Ziel kann und darf nicht grenzen- und schrankenlos sein. Selbst wenn man dieses Ziel also als richtig und geboten ansieht, so wirkt eine Ein- und Auslaufsperre noch viel weiter. Sie ist weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Sie ist verfassungswidrig, weil sie nachhaltig mehrere Grundrechte verletzt und dasselbe Ziel gleich effektiv mit der Einhaltung des allgemein geltenden Kontaktvermeidungsgebots erreicht wird. Zahlreiche bundesweite Initiativen wenden sich daher gegen vergleichbare Belastungen im Übermaß.

Wassersportbranche in Gefahr

Vielen Unternehmern in der Wassersportwirtschaft steht aufgrund der aktuellen Situation das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals. Die überwiegend mittelbaren Auswirkungen der Einschränkungen wirken dafür umso heftiger. Das Maritime cluster Norddeutschland hat dazu Erhebungen angestellt. Die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen sind klein. Über die Hälfte der Unternehmen hat bereits jetzt empfindliche Umsatzeinbussen hinzunehmen und bei einigen Unternehmen droht in dem laufenden Jahr fast ein Komplettausfall. Über 3/4 der Aufträge sind aktuell pausiert oder verschoben und bei einem Viertel droht bereits jetzt die Stornierung. Die zu erwartenden Verluste übersteigen die Budgets der Notfallhilfen deutlich. Annähernd 70% der wirtschaftlichen Schäden resultieren aus der Marktverunsicherung und bereits bei 30% steht die Arbeit vollständig still. Knapp die Hälfte der betroffenen Unternehmen haben kurzfristigen Liquiditätsbedarf.

Die wirtschaftliche Existenz hängt leider nicht davon ab, ob Sie 1 – 2 Wochen zu tun haben, oder eben nicht. Die Umsätze werden jetzt zu Saisonanfang gefahren und damit auch das Folgegeschäft begründet. Viele Unternehmen rechnen mit einem Umsatzausfall von ¾ des Jahresumsatzes bei Fortdauer der Beschränkungen. Eine weitere Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit im Übermaß wird also große Teile der Jahresumsätze vernichten und damit Existenzen zugrunde richten. Wassersport und Wassersportangebote werden dadurch nachhaltig in der Zukunft gefährdet. Das ist dann kein Luxusproblem einzelner Segler, die auch mal ein bisschen „flatten-the-curve“ spielen könnten.

Die Branche nimmt diese Situation nicht klaglos hin. Es formiert sich eine Gruppe, die tätig werden will. Wir freuen uns, dass wir diese Initiative unterstützen dürfen.

Ansprechpartner im Bereich Wassersport und Recht

bei Yacht & Recht in Wees bei Flensburg ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze

Jetzt unverbindlich anfragen

Sie suchen nach rechtliche Unterstützung im Yacht Bereich?
Fragen Sie uns unverbindlich an. Die Anfrage dauert nur wenige Minuten.

Ihr Anliegen

Schildern Sie uns kurz ihr Anliegen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Kontakt Informationen
Ihre Nachricht an uns

Ihre Nachricht wurde erfolgreich verschickt

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner