Ruckabwicklung beim Bootskauf nach Arglist

Die Trauben zum Nachweis einer arglistigen Täuschung beim Bootskauf hängen in der Regel hoch. Vorliegend kam ein solches Verfahren dennoch zu einem guten Ergebnis.

Unsere beiden Mandantinnen erwarben ein kleines Boot, das vor kurzer Zeit noch frisch an der Aussenhaut lackiert war. Eine Überprüfung des Segelbootes vor dem Kauf durch einen Sachverständigen erfolgte -wie oft- nicht. Während der ersten Saison versagten viele Einzelteile auf dem Boot und am Ende der Saison stellten die Käuferinnen auch noch fest, daß der Rumpf in sich weich war. Ein hinzu gerufener Sachverständiger  bestätigte diesen Befund. Das Sandwichmaterial des Rumpfes war streckenweise delaminiert und damit wiese der Rumpf keine hinreichende Festigkeit mehr auf. Das Boot erwies sich in diesem Zustand als nicht seetüchtig.

Der Kaufvertrag liess den Käuferinnen wenig Hoffnung. Denn dort war ein umfassender Haftungsausschluss vereinbart. Trotzdem liessen sie sich anwaltlich beraten. Wir nahmen den Verkäufer in Haftung, fochten den Vertrag wegenarglistiger Täuschung an und stellten uns mit rechtlicher Argumentation gegen den -zu weit gehenden und unsauber formulierten- Gewährleistungsausschluss. Da der Verkäufer sich weigerte, mußten die Rechte vor dem Landgericht verfolgt werden. Ohne Sachverständigen geht es dabei in der Regel nicht. So auch hier. Durch die sachverständige Begutachtung konnte nachgewiesen werden, daß das Boot nicht nur die festgestellten Schäden aufwies, sondern dass der Verkäufer hiervon im Rahmen seiner Nutzung zumindest soviel Kenntnis erlangt hatte, daß ihm der erhebliche Mangel bewusst war. Nach einer ergänzenden Befragung des Sachverständigen konnten wir das weitere Verfahren abkürzen und nach pragmatischen Verhandlungen einen Vergleich schliessen. Der Verkäufer nimmt das Boot zurück, erstattet den vollständigen Kaufpreis und einen großen Teil der von den Käuferinnen hierauf gemachten Aufwendungen. Zudem trägt er fast die gesamten Prozesskosten.

Ein guter Ausgang in diesem Verfahren, der nicht selbstverständlich ist. Die Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer arglistigen Täuschung beim Kauf einer Yacht vor Gericht sind hoch. Es kommt auf präzisen Vortrag und eine gute Aufbereitung und Verständnis der technischen Zusammenhänge bei der Rechtsdurchsetzung an. Und natürlich auch auf etwas Glück…

Wir freuen uns jedenfalls mit unseren Mandantinnen über dieses gute Ergebnis.

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