Fortbildung für Bootsbausachverständige
Der erste Teil eines Artikels in der BOOTSWIRTSCHAFT über eine Fortbildung des DBSV mit Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze
Fortbildung AG Sachverständige des DBSV in Hamburg
Es war heiss in Hamburg; wirklich heiss. Trotzdem kamen aus ganz Deutschland zur Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Boots- und Schiffbauerverband in Hamburg Ende Juni 2019 Bootsbausachverständige aus ganz Deutschland.
Bei so einem Wetter denkt man nur an kalte Getränke und Grillen. Um Grillen ging es in dem Vortrag von Rechtsanwalt Kunze auch; aber anders.
Schnittstelle zwischen Bootsbau und Gerichten/ Rechtsanwälten
Intensiv setzte er sich mit den Bootsbausachverständigen über die Frage auseinander, wie man die Schnittstelle zwischen Bootsbau und Jura so verbessern kann, das Juristen mit den Ergebnissen der Arbeit von Bootsbausachverständigen gut arbeiten können.
Qualitäts- Image- und Effizienzsteigerung für Bootsbausachverständige also. Das Interesse war groß.
Insbesondere deswegen, weil Ergänzungsfragen, ergänzende Vernehmungen von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren nicht nur die Effizienz der Arbeit von Bootsbausachverständigen mindern, sondern auch vermeidbare Drucksituationen schaffen, die dem Image und dem Wohlbefinden in der Situation schaden. Niemand will wegen vermeidbare Unklarheiten in seinen Befundergebnissen “gegrillt” werden für sein Gutachten.
Die Redaktion der Bootswirtschaft gibt das wesentliche der Veranstaltung in 2 Teilen wider. Teil 1 ist jetzt veröffentlicht in der Bootswirtschaft 4/ 2019.