Fehlkauf trotz Gutachter

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Haftung von Bootsgutachtern

Die Einschaltung von Bootsbau-Sachverständigen vor dem Kauf einer Yacht wird von uns grundsätzlich und nachdrücklich immer wieder empfohlen.

Denn in der Regel erkennen Sachverständige mit ihren Geräten und Ihrer Erfahrung immer deutlich mehr, als ein „durchschnittlicher Verbraucher“ dies tun würde. Aber auch dabei kann man im ungünstigen Fall „an den falschen geraten“ oder sonst etwas schiefgehen, wie nachfolgender Fall zeigt:

Vor dem Kauf kompetent prüfen

Unser Mandant aus Südeuropa entdeckte bei einem norddeutschen Makler das Boot seiner Träume. Aufgrund der Entfernung und der Covid-19-Reisebeschränkungen war eine Besichtigung einerseits schwer umsetzbar, andererseits fehlte ihm auch der Sachverstand. Auf Empfehlung des Maklers kam es dann zu einer Besichtigung des Bootes durch einen vermittelten Gutachter mit einer unbedingten Kaufempfehlungen durch diesen Gutachter. Eine konkrete schriftliche Beauftragung und Festlegung der Sachverständigentätigkeiten wurde nicht geschlossen; der Kaufinteressent vertraute letztlich den Feststellungen des Sachverständigen. Er erwarb das Boot von der Erbengemeinschaft des früheren Eigners.

Unklare Auftragslage

Wie genau der Sachverständige seinen Auftrag ausgeführt hat, das ist nicht bekannt. Jedenfalls hat er dafür eine Rechnung gestellt. Das ist jedenfalls ein Indiz für einen Auftrag, dessen Inhalt per Auslegung ermittelt werden müsste, ein Vorgang, in dem wir gewisse Prozesserfahrung haben.

Aufmerksamkeit des Bootsbauers

Nachdem das Boot gekauft wurde, musste es umgelagert werden. Der aufmerksame Bootsbauer, der damit beauftragt war, machte den Käufer auf klare Anzeichen erheblicher Folgeschäden einer Grundberührung aufmerksam, die unzureichend repariert worden waren. Die Schäden waren so erheblich, dass deren Schadensbeseitigung annähernd den Kaufpreis des Bootes erreichte.

Komplexe rechtliche Gewährleistungslage

Wäre der Verkäufer des Bootes noch am Leben gewesen, hätte man ihn diesbezüglich nach unseren Prozesserfahrungen möglicherweise trotz Sachmängelhaftungsausschluss im Kaufvertrag des Bootes zur Verantwortung ziehen können. Das Boot wurde jedoch von seinen Erben verkauft, die die Leidenschaft Ihres Vaters für das Segeln nicht geteilt haben und daher keine genaueren Kenntnisse über das Boot und vorherige Schäden hatten.

Effiziente rechtliche Klärung der Mangelhaftung

Der Käufer gelang auf Empfehlung aus der Wassersportbranche zu uns. Die Anspruchslage hinreichend zu klären war zunächst einmal der anspruchsvolle Auftrag. Relativ schnell kamen wir aber zu dem Ergebnis, dass hier ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung bei der Ausführung des Sachverständigenauftrags für die Ankauf-Besichtigung des Bootes gegeben war. Wir nahmen den Sachverständigen in Anspruch. Dieser versuchte sich mit relativ fadenscheinigen Argumenten aus der Affäre zu ziehen. Er meinte, der Auftrag sei nicht klar umrissen gewesen, die Lichtverhältnisse vor Ort bei der Besichtigung wären nicht gut gewesen und überhaupt: Man solle sich doch an den Verkäufer halten.

Schnelle Reparatur der Mängel vs. rechtliche Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche

Solche Situationen sind für Mandanten immer schwer: Mit der Reparatur soll es vorwärts gehen. Man will das Boot ja schließlich nutzen. Da nervt ein bockiger Gegner wirklich stark. Ist es einem aber wichtig, dass man mit dem Schaden eben nicht alleine dasteht, muss man etwas Härte und Nerven zeigen. Wir konnten unseren Mandanten davon überzeugen. Da alles nichts nützte, legten wir Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Beweisverfahrens ein. Auch hier erlebten wir durch die Rechtsanwälte des Sachverständigen zunächst ungewöhnlich kantige Gegenwehr. Der Vorgang zog sich durch zahlreiche Versuche in die Länge, mit allen möglichen Rechtsmitteln den unweigerlichen Gang der Dinge aufzuhalten. Auch hier hat unser Mandant dankenswerterweise stoisches Vertrauen in unsere Arbeit gezeigt.

Druck durch Selbständiges Beweisverfahren

Nachdem wir die Rechtsmittel der Gegenseite abbügeln konnten und dann auch ein kompetenter Sachverständige vom Gericht festgelegt worden war und nachdem der Besichtigungsstichtag anstand, kam doch noch Bewegung in die Angelegenheit.

Das zeigt, dass es immer wieder sinnvoll ist, klar und kantig und mit taktisch gut überlegten rechtlichen Maßnahmen sein Recht zu verfolgen.

Erzwungene Vergleichsbereitschaft

Ein zunächst lächerliches Vergleichsangebot der Gegenseite wurde abgelehnt. Dennoch schien es in der Seele des Sachverständigen zu kochen. Wir konnten deutlich machen, welches Ergebnis von der Besichtigung durch den gerichtlichen Sachverständigen zu erwarten wäre. Der Gutachter besserte sein Vergleichsangebot noch einmal erheblich nach. So stark, dass der überwiegende Teil der Schadensbeseitigungskosten kurzfristig gezahlt werden konnte. Kein perfektes, aber ein realistisches, wirtschaftlich gutes und vor allem in der Abwicklung schnell wirkendes Verhandlungsergebnis.

Erfolgreicher Vergleich zur Gewährleistung

Unser südeuropäischer Mandant nahm dieses Angebot an und ist nun in der Lage, noch vor Saisonbeginn 2021 das Boot reparieren und zur Überführung fertig machen zu lassen.

Ergebnisorientierte Rechtsberatung

Die Erfolge unserer anwaltlichen Arbeit sind nicht nur in den erlangten Urteilen zu sehen. Der größere Teil unserer Erfolge basiert auf der Verhandlung und Abstimmung von sinnvollen und guten Vergleichen, die unseren Mandanten Zeit- und Kostenaufwand einer endgültigen gerichtlichen Auseinandersetzung auch dann zu vermeiden helfen, wenn wir zunächst ins gerichtliche Verfahren gehen müssen.

Gute Sachverständige

Woran erkennt man gute Sachverständige, mit denen man so einen Ärger nachher nicht hat? Die Frage ist schwer zu beantworten.

Ein gewisser Anhalt ist die Organisation des Sachverständigen im DBSV (www.dbsv.de ) oder VBS (VBS e.V.). Dort findet ein gewisser fachlicher Austausch statt und die Organisation ist ein gewisses Indiz für ein “Commitment” des Sachverständigen. Wir halten beim DBSV z.B. auch Fortbildungen, die dabei helfen, die Brücke zwischen Technik und Jura zu schlagen. Aber weder die Organisation noch eine schicke Website spiegeln immer die Wirklichkeit wieder.

Wir können Ihnen auf Anfrage geeignete Sachverständige empfehlen, wenn wir die Besonderheiten des Falls kennen. Wir arbeiten nicht fest mit bestimmten Sachverständigen zusammen, da wir dies berufsrechtlich für bedenklich halten und unsere Beratung wirklich unabhängig sein soll. Aber wir haben natürlich mit vielen Sachverständigen persönliche Erfahrungen gemacht und kennen Ihre fachlichen Neigungen, ihre Stärken und im Zweifel auch ihre Schwächen. Das machen wir unseren Mandanten gerne nutzbar.

Ansprechpartner im Yacht-Recht und bei Yachtkauf mit Mängeln

Sie haben Fragen zum Ankauf von Booten oder Yachten und der Vermeidung von Auseinandersetzungen wegen Mängeln oder Schäden? Nehmen Sie Kontakt auf mit Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze aus der Rechtsanwaltskanzlei Yacht-Recht in Wees bei Flensburg.

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