Rechtsänderungen für den Wassersporthandel

Rechtsänderungen

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Neues Recht für Yachthändler

Rechtsänderungen mit durchgreifenden Folgen für alle Handeltreibenden nicht nur im Wassersportbereich

Informationen für Yachthändler und Anbieter im maritimen Handel

Nach 2002 steht die erste große Schuldrechtsreform im Zivilrecht an. Der deutsche Gesetzgeber ändert das Kaufrecht grundlegend -und ausgeprägt verbraucher-freundlich.

Das hat Auswirkungen auf den Handel im Bereich Wassersport, insbesondere im Yachthandel und im Yachtelektronikhandel. Ignorieren hilft nicht. Wer nicht reagiert, wird erheblichen Schaden nicht vermeiden können.

Jeder Unternehmer in der Wassersportwirtschaft wird sich daher umstellen müssen, Geschäftsbereiche für sich neu bewerten müssen, vor allem aber Abläufe und Verträge sowie AGB anpassen müssen. Bisherige Verteidigungsstrategien gegen mangelbewusste Kunden funktionieren nicht mehr. Das Handelsrisiko steigt beträchtlich.

WORUM GEHT ES IM KERN?

Grundsätzliche Anpassungen bei der allgemeinen Sachmängelhaftung

Jeder Kaufvertrag muss strategisch mit neuen Augen gesehen und vor allem vorbereitet werden.

Längere Haftungsfristen für Gebraucht- und Neubootverkäufer 

Verlängerung der Beweislastumkehr zugunsten Endkunden von 6- auf 12 Monate

Verlängerungen und Unsicherheiten bei den Gewährleistungsfristen

Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um weitere 4 Monate im Falle eines Mangelauftritts kurz vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Wegfall bisheriger käufereinschränkenden Regelungen zur Mangelbeseitigung

Keine Pflicht des Endkunden, konkrete Fristen für die Mangelbeseitigung zu setzen. Wegfall des 2. Mangelbeseitigungsversuchs in vielen Fällen.               

Drastische Erschwerung des Gebrauchtboothandels

Hier wird es in Zukunft nur noch mit Wertgutachten und strategischen Grundsatzentscheidungen über das Angebotsportfolio weitergehen.

Erhebliche Veränderungen in der Leistungserbringung bei digitalen Kaufbestandteilen, wie der gesamten Yachtelektronik

Ohne gute Kooperation und mit agilen und handlungsstarken Zulieferern wird es zukünftig nicht mehr gehen.

Der Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze von Yacht-Recht.de gibt Ihnen tiefere Einblicke.

Fordern Sie vertiefte Einblicke in die Veränderungen und Handlungsempfehlung an. Schreiben Sie uns eine mail an info@yacht-recht.de

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