Ultraschall bei Bootsreparatur

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Ist ein Ultraschalluntersuchung von GFK-Booten branchenüblich

Der technische Fortschritt schreitet natürlich auch im Bootsbau voran. Doch was ist bei Schäden an Yachten sinnvoll und was ist Branchenstandard?

Diese Frage stellte sich angesichts der Auseinandersetzung zwischen Eigner und einer Werft im
Zuge eine Laminatreparatur an einem im Handauflegeverfahren hergestellten skandinavischen Qualitätsboot, nachdem die Eigner in den finnischen Schären einen Grundberührungsschaden erlitten haben und das Boot von der Versicherung in die in Deutschland liegende Marken-Reparaturwerft verbracht worden war.

Nach erfolgter Reparatur stellten die Eigner Feuchtigkeit im Segelbetrieb in der Bilge fest. Eine konkrete Zuordnung der Ursache konnte bis heute nicht erfolgen. Aufgrund eines Haarrisses im inneren Topcoat im Bilgebereich vermuteten die Eigner Mängel bei der Reparatur des Kielschadens. Der Versicherungssachverständige konnte konkrete Mangelursachen nicht feststellen. Die Sache wurde streitig und ein gerichtlich bestellter Sachverständiger bemühte sich kompetent und mit viel Aufwand um Aufklärung. Unter anderem wurde eine Ultraschallüberprüfung des betroffenen Laminatbereichs vorgenommen um zu klären, ob die Reparatur an der Yacht beim Auflaminieren mangelhaft war oder nicht. Im tieferen Bereich der Schicht wurde tatsächlich ein kleiner Lufteinschluss festgestellt, der aber wohl bereits dem ursprünglichen Herstellungsvorgang zuzurechnen ist und bei GFK-Booten, die im Handauflegeverfahren hergestellt werden, nicht unüblich sind und bei vernünftiger Konstruktion in gewissem Maße auch kein Problem darstellen. Ein Riss im Laminat konnte jedenfalls nicht festgestellt werden.

Weitere Meinungsverschiedenheit entspann sich an der Frage, ob eine Reparaturwerft standardmäßig eine Ultraschalluntersuchung solcher Schadenbereiche durchführen muss und ob dies mittlerweile Branchenstandard sei.

Wir haben hierzu eine Befragung  hinsichtlich ihrer fachlichen Ausrichtung -unseres Erachtens-  passender Reparaturbetriebe im Deutschen Boots- und Schiffbauerverband (DBSV) zwischen Bodensee und Flensburg durchgeführt, um Klarheit zu bekommen. Das Ergebnis hat uns nicht überrascht:

Von 13 Rückmeldungen gab es keine einzige Werft, die die Durchführung einer solchen Maßnahme standardmäßig praktiziert. Keine Werft verfügt über die hierfür erforderliche Ausrichtung und Ausbildung, sondern müsste sie von Drittanbietern hinzubuchen. Die knappe Hälfte der Betrieb steht der Ultraschalluntersuchung hinsichtlich ihrer Aussagekraft skeptisch gegenüber und hält die Sichtkontrolle (Weißbruch im Laminat) bei Aufschleifen für unerlässlich und in aller Regel ausreichend. Einzelne Werften berichten Erfahrungen, bei der eine handwerkliche Sichtprüfung zu eindeutigeren und richtigeren Ergebnissen geführt hat, als die ebenfalls vorgenommene Ultraschallmessung. Einzelne Werften merkten daneben an, dass an Gerät und Ausbildungsstand des Bedienpersonals bei der Ultraschallmessung sehr hohe Anforderungen gestellt werden müssten, die nicht jeder erfüllen könne.

Alle Werften führen derartige Verfahren unter Beauftragung entsprechender Fachbetriebe nur auf besonderen Wunsch der Versicherungen oder Kunden und nur im Einzelfall durch. Dass es solche sinnvollen Einzelfälle geben kann, darüber sind sich alle einig.

Die Grundstimmung der Betriebe zeigte einerseits Aufgeschlossenheit und Kenntnis über das Ultraschallmessverfahren, andererseits auch eine gesunde Skepsis und eine differenzierte Einschätzung hinsichtlich Wohl und Nutzen der Ultraschallmessung.

Sie haben Fragen rund um das Thema Yacht und Recht, insbesondere Mangelhaftung/Gewährleistung beim Yachtkauf oder bei der Yachtreparatur? Ansprechpartner hierfür bei uns ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze

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