Rechtschutzversicherungen und Boote

Rechtschutzversicherung

Die meisten Rechtschutzversicherungen decken keine Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit motorisierten Booten

Ein immer wieder ärgerlicher Aspekt unserer Beratung ist, dass unsere Mandanten für Fälle im Bereich Yacht-Recht nicht rechtschutzversichert sind.

…und zwar selbst dann, wenn sie über eine eigene Rechtschutzversicherung verfügen. Denn in den allermeisten Fällen, die wir in den letzten Jahren bearbeitet haben, sind die Kostenübernahmen  für Rechtstreitigkeiten wegen Mängeln an der Yacht oder beispielsweise der Vertretung gegenüber Käufern wegen Regelungen im Yachtkaufvertrag von der Deckung ausgeschlossen.

Nur wenige Mandanten haben noch Rechtschutzversicherungen, die keinen Deckungsausschluss im Vertrag haben. Viele Mandanten haben z.B. auch sogar seit 2 Jahrzehnten eine Rechtschutzversicherung, haben aber zwischenzeitlich irgendwann eine Anpassung der Vertragsbedingungen an das neue Versicherungsvertragsgesetz akzeptiert. Dann kann die Klausel mit dem Ausschluss aus dem Versicherungsvertrag irgendwann Bestandteil des Vertrages geworden sein.

Was tun? Grosse Yachtversicherer bieten teilweise gesonderte Rechtschutzversicherungen für die Rechtsfälle rund um das Boot an. Sicherlich eine sinnvolle Lösung, die viele Rechtstreitigkeiten deckt und Deckung zum Beispiel auch im  Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsrecht im Zusammenhang mit dem Führen von Sportbooten bietet. Aber ob diese Rechtschutzversicherungen gemeinsam mit allgemeinen Rechtschutzversicherungen wirklich passen oder vielmehr eine Doppelversicherung und unnötige Kostenbelastungen mit sich bringen, daß gilt es zu klären.

Wir haben mittlerweile einen Anbieter gefunden, der passende Absicherungen anbieten kann und mit dem jedenfalls das große wirtschaftliche Risiko gerade bei einem Yachtkauf oder Yachtverkauf abgefedert werden kann. Denn die Rechtschutzversicherung deckt jedenfalls die Mindestgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Beachten sie, daß bei Abschluss einer Rechtschutzversicherung in der Regel eine mehrmonatige Wartezeit besteht, vor deren Ablauf ein neuer Rechtschutzfall ebenfalls nicht gedeckt ist. Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung kurz vor dem Kauf oder Verkauf einer Yacht ist daher keine gute Idee.

Wenn Sie Hilfe oder Informationen bei der Suche nach einer geeigneten umfassenden Rechtschutzversicherung benötigen, sprechen Sie uns an!

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