Nichts Genaues weiss man nichtWassersport + Corona Mai 2020
20.04.20Die optimistische Erklärung der Landesregierung in den Ohren macht für uns Wassersportler ein Blick in die letzte Woche neu gefasste Corona-Landesverordnung in Schleswig-Holstein noch keine Freude
Wir finden darin keine relevanten Veränderungen. Wir konnten heute endlich Kontakt zum Ansprechpartner im Wirtschafts- und Verkehrsministerium erlangen, um einen Ausblick für die überschaubare Zukunft zu bekommen. Wesentlich für die aktuell und ab dem 4. Mai angekündigten Veränderungen ist der Umstand, dass nun eine deutliche Ausweitung der Ladenöffnungen wieder erfolgt und zunächst abgewartet werden soll, welche Auswirkungen dies auf die abgeflachten Fallzahlen im Land haben wird. Je besser hier die Entwicklung verläuft, desto eher ist mit weiteren Lockerungen in Schleswig-Holstein zu rechnen.
Wassersport, Segeln, Boot fahren
Die Verwirklichung von Wassersport soll ein Stück weit liberalisiert werden. Das hat die Finanzministerin Heinold (übrigens eine Seglerin) bereits in der Erklärung des Kabinetts letzte Woche geäußert. Es ist daher davon auszugehen, dass mit der nächsten Landesverordnung vom 4. Mai 2020 die Ausübung von Wassersport im Rahmen der häuslichen Gemeinschaft oder-außerhalb dieser-mit maximal zwei Personen zugelassen werden wird. Diese Möglichkeiten beschränken sich allerdings auf die Tages-Revierfahrt. Das wird schon eine deutliche Verbesserung der Lage für viele herbeiführen und auf die Regatta-Segler werden im Rahmen des ohnehin wachsenden Interesses an der Double-Hand-Veranstaltungen möglicherweise Lösungen auch für die sportliche Herausforderung finden.
Hafenöffnung
Im Zuge dessen ist zu erwarten, dass das Ein- und Auslaufverbot in dem Sportboothäfen entweder wegfällt, oder so gelockert wird, dass die Revierfahrt ermöglicht wird. Damit einhergehend ist aber leider nicht zu erwarten, dass auch die Sanitäranlagen und die Clubheime geöffnet werden können, da es hierdurch wieder zu Zusammenkünften mehrerer Personen kommen wird.
Einkranen/ Abslippen
Viele Eigner haben ihre Boote in vereinseigenen Winterlagerhallen oder -Geländen stehen und Kranen bzw. Slippen die Boote im Vereins-Gemeinschaftsaktionen ein. Auch dies wird voraussichtlich nach dem 4. Mai 2020 nicht ohne weiteres möglich sein, weil die 2-Personen Grenze nicht angehoben werden wird. Wenn sich in diesem Punkt etwas verändert (beispielsweise Anhebung auf eine fünf Personen-Gruppe) dann wird voraussichtlich ein Gemeinschaftsaktion in den Vereinen im Rahmen eines vom Verein erstellten und genehmigten Hygienekonzeptes erfolgen können. Diesbezüglich Ansprechpartner sind wohl die örtlichen Gesundheitsämter. Ansonsten verbleibt es bis auf Weiteres dabei, dass das Einkranen von Booten durch Gewerbetreibende umsetzbar ist.
Übernachten an Bord
Voraussichtlich wird zwar im Heimathafen das Übernachten an Bord möglich sein. Weiterhin wird es jedoch nicht möglich sein, eine Ausfahrt in einen anderen Hafen zu unternehmen, um dort als Gastlieger zu liegen. Das geht einher mit den Hygiene- und Sanitärbedürfnissen und die weiter voraussichtliche Schließung dieser Einrichtungen zur Vermeidung von Zusammenkünften größerer Menschengruppen. Die Ausrüster werden gut beraten sein, ihren Vorrat an Ankertechnik hochzufahren.
Wassersportler ausserhalb Schleswig-Holsteins
Schwer haben es wieder unsere Wassersportfreunde aus den Bundesländern südlich Schleswig-Holsteins. Der echte Norden bleibt im Rahmen der Tourismuseinschränkungen weiterhin für Sie unerreichbar . Ein Licht am Horizont ergibt sich durch den Umstand, dass der zuständige Fachminister in diesem Bereich einen FDP-Mann und damit ein Freund von Freiheitsrechten und Wirtschaft ist. Voraussichtlich wird zeitgleich mit Lockerungen im Bereich der Nutzung von Zweitwohnungen auch der Zugang für Auswärtige auf ihre Boote ermöglicht werden. Wir hoffen, dass sich insoweit etwas zu Mitte/Ende Mai abzeichnet.
Verbände werden aktiv
Mittlerweile sind auch die wesentlichen Verbände, der Deutsche Segler Verband, der Schleswig-Holsteinische Segler Verband, der Deutsche Boots- und Schiffbau Verband sowie eine nennenswerte Gruppe von norddeutschen Wassersportunternehmen alle gemeinsam aktiv, um die Interessen der Wassersportler nachhaltig zu vertreten und durchzusetzen. Wohingegen im Land Mecklenburg-Vorpommern bereits gerichtliche Überprüfungen von Einschränkungen erfolgten und hier auch zu einer Lockerung führten, ist uns von derartigen gerichtlichen Verfahren im Land Schleswig-Holstein persönlich derzeit nichts bekannt.
Ansprechpartner im Yacht-Recht
Ansprechpartner im Bereich Yacht-Recht/ Wassersportrecht bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtschutz Jochen-P. Kunze