Unbedenklichkeitserklärung im Kreis Schleswig-Flensburg nach Konzeptvorlage:Vereinsabslippen mit Corona Konzept
05.05.20Auch vom Verein organisierte Abslipp-Aktionen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Hinsichtlich der Durchführung gemeinsamer Vereins – Abslipp-Veranstaltungen gab es nach der Novellierung der Corona – Landesverordnung in Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag noch eine Unklarheit, die bislang auf ministerieller Ebene noch nicht geklärt ist. Wir warten hier auf Auslegungshilfen. Parallel haben wir jedoch für einen Segelverein im Kreis Schleswig – Flensburg ein auf die aktuelle Lage angepasstes Organisations – und Ablaufkonzept vorgelegt und um Bestätigung der Durchführbarkeit gebeten. Die Bestätigung und Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Gesundheitsamt es in Schleswig liegt nun vor.
Dies bestätigt unsere am Freitag geäußerte Rechtseinschätzung, dass Vereinsabslippen grds. möglich ist.
Trotzdem ist dringend anzuraten, ein entsprechendes Organisations – und Ablaufkonzept zu erarbeiten und einen entsprechenden Antrag an das zuständige Gesundheitsamt zu richten. Es ist leider zu befürchten, dass die Entscheidungspraxis der Ämter unterschiedlich ist, so jedenfalls unsere Erfahrung in anderen Genehmigungsvorgängen mit anderem Inhalt. Ohne eine solche juristische Vorbereitung können Auseinandersetzungen und Stilllegungsverfügungen durch Polizei-und Ordnungsbehörden drohen.