Dänemark: erträgliche Regelung ab 15. JuniSegelsommer in Dänemark!
02.06.20Nun gibt es eine halbwegs erträgliche Regelung für den Segelsommer in Dänemark.
Einreise zum Urlaub in Dänemark möglich
Ab dem 15. Juni ist die Einreise zu touristischen Zwecken nach Dänemark mit Ausnahme einiger Ballungsgebiete, wie zB Kopenhagen möglich. Das funktioniert aber nicht für einen Wochenendtrip, sondern bedingt eine Anwesenheit in Dänemark für mindestens sechs Tage. Die Dauer des Aufenthalts ist nachzuweisen.
Regelungen wohl auch für Wassersportler verbindlich
Wir haben noch keine ausdrückliche Bestätigung, dass diese Einreisemöglichkeit auch für Wassersporttouristen gilt und nicht nur für Mieter von Sommerhäusern.
Die bisherigen Verlautbarungen deuten aber deutlich darauf hin. Das dänische Außenministerium schreibt von „Übernachtungen“ und „Aufenthalt“ und ausdrücklich nicht von „Sommerhäusern“ sowie von „verbindlicher Buchung“ als Tatbestandsmerkmal für einen zulässigen Einreisegrund. Die dänische Polizei spricht auch von Campingübernachtungen „und vergleichbaren“ Übernachtungen. Ferner teilt das dänische Außenministerium mit, dass die Übernachtungen nicht an einem und demselben Ort stattfinden müssen.
Keine Reise nach Kopenhagen und umzu
Kopenhagen kann für Tagestourismus besucht werden, solange die Übernachtung außerhalb organisiert ist. Das wird das Liegen in Nyhavn oder Langelinie für Deutsche unmöglich machen, aber die Anfahrt von außerhalb per öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dänische Hafenbetreiber gefordert
Über das Wochenende hatten wir Kontakt zu dänischen Hafenbetreibern. Im Gegensatz zu einem inzwischen überarbeiteten YACHT-Bericht und einem weiteren NDR – Bericht, der aussagt, dass deutsche Segler in Dänemark auch weiterhin nicht erwünscht sind (ohne dass wir dazu klare Hinweise aus dem Bericht entnehmen können), gehen diese dänischen Hafenbetreiber von einer Öffnung aus und zeigen sich sehr entgegenkommend, was verbindliche Hafen-Buchungen angeht. Bislang haben wir aber noch nicht erfahren, ob sich Hafenbetreiber zusammengeschlossen haben, um die Buchungsvorgaben der dänischen Regierung auch auf dem Wasser so umsetzen zu können, dass es für deutsche Wassersportler handhabbar wird. Wer einen klassischen Anholt-Aufenthalt plant, sollte sich dort mit dem Hafenmeister für die Buchung abstimmen und erfüllt famit bei 1 wöchiger Liegezeit ohnehin die Kriterien.
Gute Nachricht für Dauerlieger in Dänemark
Heute Mittag erreichte uns die Nachricht eines deutschen Dauerliegers in Dänemark, dessen Hafenbetreiber mit der Polizei in Esbjerg geklärt hat, dass er aufgrund seines Dauerlieger- Mietvertrages ab dem 15. Juni zur Einreise berechtigt ist.
Vielleicht gute Nachrichten für Schleswig-Holsteiner
Ferner wir abgekoppelt von der Diskussion auf der Ebene der Wassersportler, dass eine Öffnung der Grenze auch für Schleswig-Holsteiner und unter Umständen sogar Hamburger in den nächsten zwei Wochen diskutiert wird. Hier spielt wohl die Vernetzung der Minderheiten nördlich und südlich der Grenze eine positive Rolle. Hinweise auf die Validität dieser Meldung ergeben sich zumindest für den Grenzverkehr mit SH aus statements der dänischen Polizei. Das sind noch alles keine belastbaren Informationen, aber ja durchaus Hoffnungen.
Unpräzise Informationslage
Auch der dänische Seglerverband steht auf dem Schlauch und bemüht sich um eine Klärung, erwartet die aber nicht vor Ende der Woche und möchte die Richtung Deutschland breit kommunizieren.
Pokerspiele
Der Hinweis der Hafenbetreiber, dass es in Dänemark keine Wasserschutzpolizei im eigentlichen Sinne gäbe und es daher nur stichprobenartige Kontrollen geben, bei denen man seine Tourenhistorie ja dokumentieren könnte, werden natürlich für auf Sicherheit bedachte deutschen Segler nicht helfen. Trotzdem Ist uns in den letzten Wochen kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem deutschen Segler, die auf dem Wasserwege nach Dänemark eingelaufen sind in irgendeiner Form unangemessen behandelt worden. Ganz im Gegenteil.
Aktualisierung
Wir halten weiter Augen und Ohren offen. Brandneue Informationen posten wir idR "von unterwegs" auch auf der facebook-Seite von yacht-recht.de. LINK