Corona-Wassersport Update 27. AprilSegeln in vielen Bundesländern und bald auch in Schleswig-Holstein.

27.04.20Schleswig-Holstein hinkt bei den situationsangepaßten Änderungen der Corona Einschränkungen noch hinterher.

Segeln und Kranen in vielen norddeutschen Bundesländern möglich

Viele nördliche Bundesländer haben jetzt bereits erste Lockerungen für den Segelsport eröffnet, sodass die individuelle Sportausübung genauso möglich ist, wie das Einkranen von Booten auch ohne Zuhilfenahme von Gewerbetreibenden. So in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Teilweise geschieht das durch Änderungen der Normen, teilweise durch Mitteilung von Auslegungsgrundsätzen über die geltenden Normen. Allen landesspezifischen Regelungen ist gemein, daß die Abstandsgebote und die 2-Personen Grenze ausserhalb von Haushaltsangehörigen auch auf dem Steg und an Bord gilt.

Schleswig-Holstein - Land der Verbote

Etwas einsam an der Spitze der Verbotsnomenklatur ist leider immer noch Schleswig-Holstein. Konkrete Änderungen sind vor der Telefonschalte mit Berlin am Donnerstag nicht zu erwarten. Zum Wochenende dürfte auch in Schleswig-Holstein endlich die dringend benötigte Klarheit herrschen und für einige spätestens die Entscheidung fallen, ob man um die Saison kämpfen oder aufgeben möchte.

Für das Aufgeben gibt es unseres Erachtens keine deutlichen Indizien.

Signale aus Kiel

Denn auch in Kiel ist Bewegung zu erwarten. Von den beteiligten Stellen hört man deutliche Signale dahingehend, dass auch in Schleswig-Holstein mit der Überarbeitung der Landesverordnung zum Wochenende das individuelle Segelsport-treiben, die Revierfahrt (also das Segeln von Heimathafen auf das Heimatrevier und zurück in den Heimathafen) sowie auch das Kranen möglich sein wird.

Der Seglerverband Schleswig-Holstein hat ein gemeinsames Positionspapier mit Ressortverantwortlichen des Wirtschaftsministeriums als Empfehlung für die Landesregierung auf den Weg gebracht, daß als sog. "Bremer Modell" kursiert. Meilensteine dieses Papiers:

  • Aufenthalt an Bord mit Haushaltsangehörigen oder zu zweit möglich,
  • Bootsstege nur als Durchgangsweg, ansonsten freizuhalten,
  • Arbeiten im Verein und an Bord sowie Riggen und Inbetriebnahme unter Beachtung der Abstandsgebote,
  • Gastliegen nur in Häfen, die zuvor Liegeplatz bestätigt haben,
  • Kein Päckchenliegen,
  • Schutzmassnahmen beim An- und Ablegen sowie Fremdhilfe dabei,
  • Harte Regeln für Symptom-Anfall.

Zum in SH besonders brisanten Thema der Tourismussperre äussert sich das Papier nicht ausdrücklich. Es wird aber unausgesprochen wohl zugrunde gelegt, daß diese in Bezug auf Bootseigner nicht gelten soll.

Kranaktionen auch ohne Gewerbetreibende machbar

Mangels entsprechender Auslegungsnormen erkennt man auch im Kieler Ministerium für die Frage von Vereins-Gemeinschaftsaktionen gewisse Graubereiche, die aufklärungsbedürftig sind. So wurde in meinem Gespräch mit einem Ansprechpartner des Wirtschafts- und Verkehrs Ministeriums in Kiel die z.b. eine interessante Auffassung vertreten: Das Herantreten von vier unterschiedliche Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören von unterschiedlichen Seiten an einen Winterbock zum Zwecke des Anhebens, um dann darunter einen Anhänger für den Transport zum Kran zu schaffen, wird niczht als rechtswidriges Verhalten angesehen, sofern es unter gleichzeitiger Beachtung der Abstandsgebote geschieht. Ungeachtet dessen berichten unterschiedliche Mandanten von Übermaß und Verbotsverfügungen seitens einzelner Beamten der Wasserschutzpolizei, die dann Probleme hervorrufen. Meine dringliche Bitte an das Ministerium galt hier einer möglichst umfassenden Klärung all dieser für die Masse der Segler wichtigen Zusammenhänge.

Hartes Los für hamburger und "süddeutsche" Ostseesegler

Hart und unsicher ist weiter die Situation für Menschen, die nicht auf Schleswig-Holstein kommen, aber dort ihre Boote haben. Hier herrscht innerhalb der ministeriellen Verwaltung und der Regierung derzeit noch eine sehr kontroverse Diskussion darüber, in welchem Rahmen die Tourismusbeschränkungen aufgelöst werden. Wir dürfen nur hoffen, dass sich hier die liberale Kräfte mit einem sinnvollen Vorstoß durchsetzen.

Rechtsprechung und Wassersport

Soweit die derzeit beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig anhängigen Normenkontrollverfahren sich ausschließlich auf das Ein- und Auslaufen Boot aus den Sportboothäfen beziehen, werden sich diese also voraussichtlich spätestens zum Wochenende von selbst erledigen.

Wünschenswert wäre natürlich, wenn die anhängigen Normenkontrollverfahren auch die Frage der Tourismusschranken kritisch überprüfen und Ansatzpunkte dafür liefern würden, wie eine risikoadäquate Regelung dieser harten Schranke so möglich ist, dass die Gefahren der Pandemie in einen vernünftigen Ausgleich mit den Grundrechten der Bürger gebracht werden können, die (auch zum Zwecke der sozialen Distanz) auf ihr Boot und auf das Wasser wollen. Aber das scheint zumindest aus dem Kreise der Wassersportler aktuell niemand zu tun.

Ausblick auf die Wassersportsaison 2020

Wir werden uns darauf einstellen können, einen leicht verspäteten Saisonanfang auch in Schleswig-Holstein zu erleben, werden aber zunächst nur sehr heimatbezogen Boot fahren können. Vermutlich wird es bis auf Weiteres darauf hinauslaufen, dass für die Anfahrt an einen anderen Gasthafen vorher eine Liegeplatzabsprache konkret erfolgen muss und in den jeweiligen Häfen entsprechende Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. So jedenfalls die Positionspapier unterschiedlicher Akteure, die Einfluss auf das politische Geschehen nehmen wollen. Für Schleswig-Holstein mehr relevant ist natürlich die Öffnung der dänischen Häfen. Hier zeigt sich aktuell, dass Dänemark zwar die Grenzen derzeit geschlossen hat, insgesamt aber gerade für Wassersportler  eine fundamental andere Corona-Politik verfolgt, was auf baldige Öffnung der Grenzen und der Gasthäfen hoffen lässt. In Schweden gilt ja grundsätzlich eine sehr liberale Situation.

Neues voraussichtlich zum kommenden Wochenende

Sollte sich zum Wochenende in Kiel nicht Neues ergeben, dürfte die Zeit gekommen sein, die Beschränkungen kurzfristig auf die Prüfstände zu stellen.

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