Die Corona Lage im SegelsportSegeln in SH trotz Corona

25.03.21Und wieder kommt die Saison und wir fragen uns, wann und wie geht es mit dem Segelsport los?

Eines lässt sich leider jetzt schon feststellen; das Lagebild wird diffuser und schwieriger darzustellen. Wir versuchen trotzdem einen Überblick für Schleswig-Holstein und Dänemark:

I. Schleswig - Holstein

Inzidenzen teilweise unter 50, teilweise im Grenzbereich knapp unter 100. Die Mutanten aus England, Süd-Afrika und neuerdings Brasilien ziehen unterschiedlich dynamisch durchs Land. Im Mittel steht Schleswig-Holstein mit Inzidenzen um die 50 relativ gut da. Die regionalen Unterschiede führen aber zu unterschiedlichen Einschränkungen und das Lagebild ist wöchentlich dynamisch.

1. Landesrecht

Die aktuellen Landesverordnung mit Wirkung ab dem 11.3.2021 ergibt für Segler folgende Besonderheiten gegenüber den üblichen AHA-Regeln:

Winterlager

Grundsätzlich besteht eine Zugangsbeschränkung nur in besonderen Fällen, beispielsweise im Rahmen zwingend zu beachtender Hygienekonzepte oder zu hohe Personenzahl in der Winterlagerhalle. Zugangsbeschränkungen sind im Einzelfall ansonsten nicht der inhaltlichen Rechtskontrolle entzogen.

Kranen/ Abslippen

Ist auf Ebene gewerblicher Betreiber ohne weiteres möglich. Auf Vereinsebene im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten in kurzem zeitlichen Takt nur auf der Grundlage gut erarbeitetet Hygienekonzepte und idR mit stark veränderten Organisationsschemata

Raus aufs Wasser!

  • Geht immer: Alleine. Zusammen mit einer weiteren Person. Zusammen mit Familie/ Haushaltsangehörigen (§ 11, 1,1) 
  • Geht, soweit kein gemeinsamer Aufenthalt im Schiffsinneren und ohne Körperkontakt: Zusammen mit bis zu 10 Personen. Die Mittwochabendregatta ist also sicher (§ 11,1,2). Für Jugendgruppen sogar bis zu 20 mit Übungsleiter (§ 11, 1,3).

Aufenthalt im Hafen allgemein

Tragen von MNS in Hafenbereichen und Innenräumen von Hafenanlagen, wo Publikumsverkehr stattfindet, bei dem typischerweise das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden kann (§ 2a, 2).

Übernachten an Bord/ Gasthäfen

Zugelassen: Im Heimathafen selbst. In Gasthäfen: Aktuell ist noch keine Nutzung außerhalb von Notfällen zugelassen. Wir bezweifeln, dass dies aktuell rechtlich in der Pauschalität haltbar ist, da eine vollkommen gefährdungsfreie Nutzung bei entsprechend ausgestatteten Cruiser-Booten ohne weiteres realisierbar ist. Die rechtliche Klärung wird voraussichtlich aber nur in einem Fall von behördlicher Repression erfolgen werden. Fälle aktuell nicht bekannt.

Baldige Lockerung unabhängig vom Inzidenzverlauf ungeachtet dessen wohl zu erwarten. 

Clubhäuser

Sind weiterhin geschlossen zu halten (§ 10, 1).

Indoor-Training

Für Haushaltsangehörige oder eine weitere Person. Ab 80qm eine Person und gleichmäßige Verteilung im Raum (§ 11,1). Nur mit Hygienekonzept (nicht genehmigungspflichtig aber vorlageverpflichtend bei Anfrage) und Kontaktdatenerhebung. Weitere Lockerungen für besondere Gruppen

Stegbier

Kein Alkoholkonsum im öffentlichen Raum (§ 2b). Diese zweifelhafte Einschränkung soll aber dem Zweck dienen, keine Gefährdungslagen durch enthemmtes Verhalten zu provozieren.

Sanitäranlagen

Festlegung von Hygienestandards in Einrichtungen mit Publikumsverkehr (Abstandsgebote, Husten- und Niesetikette, Handdesinfektion, Oberflächenreinigung, Lüftung von Innenräumen; Schließung von sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, im Übrigen Sicherstellung der Vermeidung enger Kontakte, Kontaktdatenerhebung - §§ 3, 4).

Hafengastronomie

Gaststättenschließung mit Ausnahme von Außer-Haus-Verzehr (dann Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Alkoholverbot, Öffnung zwischen 6.00 und 21.00 Uhr).

Schiffsausrüster/ Hafenladen

Öffnung mit Kundenzahlbegrenzung (1 Person/ 10qm), Lockerungen für den Lebensmitteleinzelhandel

2. Kommunale Regelungen

Je nach Inzidenzbelastung ist mit kommunalen Verschärfungen zu rechnen. Machen Sie sich dazu am Besten auf der Website der betreffenden Kommune schlau.

Mehr Informationen hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Regelungen_Kreise/regelungen_kreise_node.html

Aktuell gelten in Flensburg besondere Einschränkungen für den Einzelhandel (click&meet)

II. Dänemark

Dänemark fährt aktuell noch einen konsequenteren Lockdown als Deutschland, beschäftigt sich aber mit einem klar definierten Lockerungsplan. Leider noch nicht mit Hoffnung auf baldige Entspannung für deutsche Segler. Die Kommune Apenrade weist aktuell eine Inzidenz von 102 aus, Tondern 75, wohingegen Sonderborg nur bei 27 liegt. Die Region Süddänemark wird von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft.

Einreise über Land- oder Seeweg nur mit wichtigem Grund

Das ist leider nicht das eigene Boot im dänischen Winterlager/ Hafen. Möglich ist die Einreise zwecks Gütertransport, Transit-Seeleute, Dienstverpflichtung in DK. Ferner gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht und Nachtest-Pflicht innerhalb von 24h nach Einreise. Symptomatische Personen (Fieber, trockener Husten) werden abgewiesen

 

PCR- oder Antigentest

Einreise ansonsten bis mindestens 5. April nur mit Negativtest, nicht älter als 24h, außer für Kinder. Testbescheinigung kann in deutsch sein. In Zweifelsfällen können dänische Polizisten abweisen.

Einreise für Schleswig-Holsteiner

Besonderheiten gelten nur für Wohnsitzinhaber aus Schleswig-Holstein bei Kurzbesuch unter 24h mit wichtigem Grund. Hier besteht eine Testpflicht nur bei Einreise und der Test kann 72h alt sein.

Ohne wichtigen Grund: Einreise zulässig, aber dann muss der Negativtest bei Einreise nicht älter als 24h sein.

Weiterhin gilt das seerechtliche Durchfahrtsrecht durch dänische Gewässer ohne Hafen/ Landkontakt.

Lockerung an der Grenze

Sind leider aktuell nicht in Sicht und stehen in der politischen Agenda in der Prioritätenliste leider weit unten. Im Innenland sind Lockerungen konkretes Gesprächsthema, da Dänemark in der Durchimpfung erheblich weiter als Deutschland ist. Dänemark erarbeitet eine deutlich mächtiger Corona-App als wir sie haben. Diese soll bei den Lockerungen agil eingesetzt werden.

Passende Rechtsgebiete