Keine Einreisebeschränkungen für DänemarkOffene Grenze für Schleswig-Holsteiner in Dänemark
10.06.20Die Bemühungen der deutschen und der dänischen Minderheit nördlich und südlich der Grenzen um die Rückkehr zu einem normalen Alltag an der Grenze zwischen Deutschland und Dänemark haben Früchte getrag
Keine Einreisebeschränkungen in Dänemark
Nach Auskunft des dänischen Justizministeriums ist die Einreise nach Dänemark für Personen mit festem Wohnsitz in Schleswig-Holstein weder von einem der geltenden „anerkennungswürdigen Einreisegründe“, noch von dem Vorliegen einer verbindlichen Übernachtungsbuchung über mindestens 6 Tage abhängig.
Damit sind auch Kurztrips nach Dänemark für Schleswig-Holsteiner Segler möglich.
1. Wohnsitz jedes Einreisenden maßgebend
Entgegen ersten Gerüchten hängen diese Privilegien nicht von dem Autokennzeichen des Fahrzeugs bei der Landeinreise ab und auch nicht von dem am Heck dokumentierten Heimathafen des Sportbootes.
Maßgebend ist die Meldeadresse jedes Crewmitglieds, wie sie sich aus dem Personalausweis ergibt.
Quelle: https://www.justitsministeriet.dk/…/danmark-aabner-yderlige…
Probleme für wohnsitz-technisch gemischte Crews
Für GEMISCHTE CREWS ergibt sich damit weiterhin ein Problem bei der Einreise, wenn ein Crewmitglied nicht aus Schleswig-Holstein stammt.
Vereinfachte Buchungs-Dokumentation
Für diese Konstellationen allerdings kommt Bewegung in die Lage bei den dänischen Hafenbetreibern. Diese haben sich im Hinblick auf die Einreiseanforderungen mit den mindestens 6 verbindlichen Übernachtungen zusammengeschlossen und bieten eine „Kombi-Buchungsdokument“ an.
Die Häfen Dyvig Bro, Marina Minde, Marina Nyhavn2 in Middelfart, Ballen auf Samsø, Kertemidne, Svendborg Byhavn, Ærøskøbing, Marstal, Lyø, Mommark, Høruphav, Spodsbjerg und Bagenkop bieten die Bereitstellung einer Buchungsdokumentation an.
Quelle: https://www.yacht.de/…/daenemarks-oeffnung--ei…/a125035.html
Problem: Validität der vereinfachten Buchungsdokumentation
Dessen Formulierung erscheint indes nicht vollständig kompatibel mit den staatlichen Regelungen, da damit keine verbindliche Buchung von Liegeplätzen bestätigt wird, sondern nur die Bestätigung, dass ein Liegeplatz (ohne Anspruch auf einen bestimmten) zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist nach den ausdrücklich für Freizeitsegler formulierten Hinweisen der dänischen Polizei nicht ausreichend.
Das Dokument wird ergänzt um eine Crewliste, die im Falle eine COVID19 Infektion die Nachverfolgbarkeit der Infektionswege ermöglicht.
Allerdings berichtet die Zeitschrift YACHT, das Formular wäre von den dänischen Hafenbetreibern mit der dänischen Polizei abgestimmt worden. Ob es praktisch als ausreichend gelten wird, bleibt daher zu hoffen.
Nach den Regelungen der dänischen Regierung ist mit Einlaufen in den ersten dänischen Gasthafen ein Nachweis mitzuführen, das 6 Übernachtungen für die Crew des Bootes verbindlich gebucht worden sind. Diese Buchungen können in unterschiedlichen Häfen erfolgen. Nach den Regelungen ist aber nicht die bloße Anlaufmöglichkeit nachzuweisen, sondern die verbindliche Buchung.
Der sichere Weg
Wer den sicheren Weg gehen will, dem ist zu raten, hierauf besonders zu achten.
Weiterhin ist die Übernachtung in Kopenhagen und Frederiksberg von den touristischen Einreiselockerungen nicht betroffen. Hierhin sind weiter nur Tagesausflüge zugelassen.
Foto (C) Irk Boockhoff