Musterverträge in der InsolvenzVerträge schließen, ohne zu wissen, was man tut
29.03.21Wir raten grundsätzlich zur Vorsicht, wenn es darum geht, Musterverträge aus dem Internet zu verwenden.
Vorsicht bei Musterverträgen
Wir erleben in der täglichen Praxis häufig, dass die Anwender die Musterverträge entweder falsch ausfüllen oder gar nicht merken, dass die Regelungen des Mustervertrages auf Ihren Sachverhalt gar nicht zutreffen. Letztlich ersetzt auch kein Mustervertrag eine konkrete Risikoanalyse des konkreten Vertragsumfelds.
Vorsicht bei Maklerverträgen
Gleiches gilt im Prinzip für die nicht notariellen Standardverträge, die Makler gerne zur Verfügung stellen. Die sind natürlich selten ausgewogene Standardverträge, sondern Verträge, die in erster Linie den Interessen des Makler, in zweiter Linie den Interessen des Kunden des Maklers und erst in letzter Linie Ihren Interessen dienen.
Insolvenzanfechtung als Überraschungspaket
Wie krass die Auswirkung eines rechtlich unbedarften Vorgehens sind, musste eine Mandantin von uns erleben, die einen Mustervertrag geschlossen hat, der eine Ratenzahlung vorsah. Knapp 10.000 € waren schon an sie gezahlt worden. Dann war Schluss. Leider aber nicht nur daß.
Risikoverschärfung bei Verträgen im Familienkreis
Unglücklicherweise belastete das Ganze im vorliegenden Fall auch noch eine Person mit, die in engem Verwandtschaftsverhältnis zu unserer Mandantin steht. Das hat verschärfende Auswirkung bei der Insolvenzanfechtung von Geschäften.
Totalausfall und Rückzahlungspflichten
Nachdem bei der Vertragspartnerin die Insolvenz eingetreten war, meldete sich der Insolvenzverwalter mit einer Anfechtung und klagte den Betrag über knapp 10.000,00 € gegenüber unserer Mandantin ein. Zudem fiel Rest der zu zahlenden Raten komplett weg. Diese fiel aus allen Wolken, war doch aus ihrer Sicht alles vertraglich sauber geregelt und entsprechend gehandhabt worden.
Auch in anderen Konstellationen und ohne Ratenzahlungen bestehen bei allen zivilrechtlichen Vorgängen Insolvenzrisiken, die häufig nicht beachtet werden.
Keine Gnade bei Insolvenzverwaltern
Insolvenzverwalter prüfen grundsätzlich die Vertragskonstellationen bei Insolvenzschuldnern genau um festzustellen, ob Anfechtungsansprüche zugunsten der anderen Gläubiger geltend gemacht werden können. Das Gesetz hilft mit unterschiedlichen Tatbeständen und Fiktionen dem Gläubigerschutz weiter. Diskussionen mit Insolvenzverwaltern erübrigen sich häufig, Denn sie sind verpflichtet, für die Gläubiger eines Insolvenzschuldners alles rauszuholen. Anfechtungen gehören da zum Standardrepertoire. Diskussion um "deals" verbieten sich.
Geld weg? Egal…
Daraus können sich sehr unangenehme Situationen und Risiken für die Vertragsbeteiligten geben. Sicher geglaubte Geldzahlungen müssen zurückgezahlt werden, ohne Rücksicht darauf, ob das Geld noch vorhanden ist, oder nicht oder ob es selbst zur Tilgung einer Fremdfinanzierung benötigt wird.
Manchmal Ende mit blauem Auge
In einem heute durchgeführten Mediationsverfahren vor dem Amtsgericht Flensburg konnten wir erreichen, dass unsere Mandantin nicht den gesamten Betrag in Höhe von knapp 10.000,00 € zurückzahlen musste, sondern lediglich einen kleinen Teilbetrag und der Insolvenzverwalter auf sämtliche weitere Forderungen verzichtet. Ein Verfahrensausgang mit blauem Auge, keinesfalls aber vergnügungssteuerpflichtig.
Vorsicht auch im privaten Bereich
Häufig genug erleben wir, dass unsere Mandanten sich über die konkreten Folgen und Risiken geschlossener Verträge nicht genau informieren und absichern. Während insbesondere im unternehmerischen Umfeld eher risikobewusst gearbeitet wird, versagt das Misstrauen und die Vorsicht im privaten Bereich vor allem bei der Anschaffung von Luxusgütern, wie beispielsweise Yachten. Gier macht unvorsichtig. Während die rechtliche Prüfung nur einen verschwindend geringen Prozentsatz der Gesamtinvestition ausmacht, investieren Neueigner lieber ihr Geld in kleines Zubehör, um kurze Zeit später mit erheblich höheren Rechtsverfolgungskosten belastet zu sein. Warum das? Weil sie sich im Vorwege nicht sachgerecht haben beraten lassen.
Ansprechpartner im Yacht-Recht
Ansprechpartner für Anfragen um den Kauf und Verkauf von Yachten und das Thema Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung bei Brink & Partner in Flensburg ist Rechtsanwalts Jochen-P. Kunze