Beratung für Boote-FlutopferBootseigner Sturmflutopfer
25.10.23Die Verunsicherung unter den Eignern, deren Boote gesunken sind oder schwer beschädigt wurden, ist groß. Wir beraten
Wir hatten im Video in dem Newsbeitrag vom Montag bereits auf die wesentlichen Fragen von Eignern nach Sinkschäden oder schweren Schäden aufgrund der Sturmflut vom 20./ 21.10.2023 hingewiesen.
Wenn Sie eine Beratung von uns wünschen, wären folgende Unterlagen und Informationen hilfreich:
- Art der wesentlichen Schäden
- Versicherungswert/ Feste Taxe
- Haben Sie zumindest telefonisch oder per E-mail den Schaden und den Standort des Bootes schon an Ihre Kaskoversicherung gemeldet?
- Ihr Kasko-Versicherungsvertrag und die dazugehörigen Kaskobedingungen
- Ihre etwaig schon ausgefüllte/ abgesandte Schadensmeldung (wenn noch nicht ausgefüllt, keine Hektik)
- Liegeplatz des Bootes vor der Sturmflut und Standort des Bootes aktuell
- Hat Ihre Versicherung bereits eine Bergung angekündigt/ Steht ein Termin?
- Haben Sie einen eigenen Bootsbaugutachter/ Sachverständigen zur Hand, der bei der Bergung mit vor Ort sein kann
YACHT-RECHT.de und BRINK & PARTNER stehen für Sie bei der Abwicklung des Schadensfalls bereit und helfen Ihnen, jeweils die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihren Regulierungsanspruch in angemessener Höhe durchzusetzen.
Sollten Sie in den letzten Tagen schon Kontakt zu uns gesucht haben, kann es sein, daß wir davon nichts erfahren haben. Wir waren leider auch Opfer der Sturmflut. Die gesamte Stromverteilung im Keller unsere Büros an der Hafenspitze in Flensburg war infolge des Hochwassers durchgeglüht. In der Folge lief kein Strom, damit auch kein Server und keine Telefonanlage.
Jetzt erreichen Sie uns wieder über die Festnetznummer der Kanzlei und auch über die Kanzlei Emailadressen.
Foto (C) Hauke Bunks