Yacht und RechtGlossar
Seeunfall-Untersuchungsgesetz
Seeunfalluntersuchung hat in Deutschland eine langjährige Tradition. Schon 1877 wurde das erste "Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen" in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz behielt, nach einer Novellierung im Jahre 1935, bis zum 30.09.1986 seine Gültigkeit bei.
Von diesem Zeitpunkt an galt das Seeunfalluntersuchungsgesetz (SeeUG) bis mit Wirkung vom 20.06.2002 das neue Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz in Kraft (SUG) gesetzt wurde.
Mit Einführung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz und der gleichzeitigen Errichtung der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) wurde erstmals in Deutschland, basierend auf der IMO Resolution A.849(20), Code für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See, eine Trennung von Ursachenforschung und Klärung der Schuldfrage erzielt.
Während die Seeämter Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und Bremerhaven in mündlichen Verhandlungen die Frage fehlerhaften Verhaltens von Unfallbeteiligten klären, was zu einer Einstellung des Verfahrens, einer Entziehung des Patents oder dem Verhängen eines Fahrverbots bis zu 30 Monaten führen kann, ermittelt die BSU ausschließlich die objektive Ursache des Seeunfalls und gibt, mit Veröffentlichung Ihrer Untersuchungsberichte, auch Sicherheitsempfehlungen heraus. Diese werden sowohl öffentlich bekannt gemacht, aber auch gezielt an Betroffene und Interessierte versandt, um die Gefahr einer Wiederholung gleich gearteter Unfälle möglichst zu verhindern.
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