Yacht und RechtGlossar
Seeunfall-Anzeige / Schiffsunfall-Anzeige
Gemäß § 7 der Verordnung über die Sicherheit der Seefahrt ist jeder unter Deutscher Flagge fahrende Schiffsführer, damit auch der Sportbootführer See gesetzlich verpflichtet, einen Unfall oder eine Havarie - meist nach Verstößen gegen die KVR und/oder SeeSchStrO - nach Maßgabe des von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung veröffentlichten Formulars "See-Schiffsunfallanzeige" zu melden. Die Angaben werden später für das Untersuchungsverfahren und das Seeamtsverfahren nach Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz-SUG herangezogen, so dass die Angaben in der Unfallanzeige von größter Bedeutung für den späteren Spruch auch im Verhältnis zu den Nebenfolgen (Führerscheinentzug, Bußgeld) und zur Versicherungswirtschaft sein dürften.
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