Yacht und RechtGlossar
Seeunfall
Die der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durch das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz SUG zugewiesenen Aufgaben umfassen u.a. die Untersuchung von Seeunfällen. Im sog. Seeamtsverfahren nach § 27 SUG vor den Seeämtern wird im Anschluss an eine Beweisaufnahme und die mündliche Verhandlung ein Spruch des Seeamtes verkündet, der in der Nebenentscheidung auch den Entzug und oder die Beschränkung der Ausübung von Berechtigungen (amtliche und freiwillige Führerscheine) enthalten kann. Gegen die Entscheidung ist das Widerspruchsverfahren statthaft, § 33 SUG.
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