Yacht und RechtGlossar

Seeschiffahrtsstrassenordnung

Die SeeSchStrO wird durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:

  • Vorrang vor den Kollisionsverhütungsregeln,
  • keine örtlich begrenzten Einzelfallregelungen,
  • Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer (Seeschiffe, Binnenschiffe, Sportboote usw.) auf allen Seeschifffahrtsstraßen,
  • Zusammenfassung und farbige Darstellung aller Sichtzeichen und Schallsignale, die von Fahrzeugen geführt oder abgegeben werden müssen sowie der verkehrsregelnden Gebots-, Verbots-, Warn- und Hinweiszeichen und der einheitlichen Verkehrssignale an Brücken, Schleusen und Sperrwerken in den Anlagen der SeeSchStrO.
Zurück zum Glossar