Yacht und RechtGlossar
Schlechtleistung
Schlechtleistung findet man gerade im Bereich der Yachtservice-Dienstleister häufig. Auch wenn viele Dienstleister anerkannt gute Arbeit leisten, besitzen viele nicht einmal über eine qualifizierte Ausbildung. Aber auch in Werftbetrieben, die häufig unter enormen Zeit- und Kostendruck arbeiten, findet man Schlechtleistung bei deren Arbeit. Das gilt ungeachtet des Ansehens einer Werft. Mängel an Servicearbeiten oder Reparaturen können in kaum übersehbarer Vielzahl auftreten. Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich nach vielen Gesichtspunkten; insbesondere nach funktionalen oder optischen Abweichungen von vertraglich festgelegten Eigenschaften oder Eigenschaften, die man allgemein bei einer Sache oder einer Leistung erwarten kann. In allen Fällen ist zu raten, zunächst keine Zahlungen für die Arbeiten zu leisten, im Zweifel nur unter schriftlich dokumentierten Vorbehalt. Welche Rechte Sie dann konkret geltend machen, hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich sowohl für Auftraggeber wie für den Dienstleister, frühzeitig rechtlichen Beistand einzuschalten, damit die Position unverzüglich geprüft und die Rechte sichernde Maßnahmen effektiv umgesetzt werden können.
siehe weiter: Reparaturauftrag(
siehe auch: Abnahme
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