Yacht und RechtGlossar

Schadengutachten

Bei Boots- und Yachtschäden, die durch die verschiedensten Ereignisse verursacht werden können, ist ein Schadengutachten zu erstellen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Transport- oder Haftpflichtschaden handelt. In beiden Fällen kann die Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen mit der Schaden-Besichtigung und Begutachtung des Schadens sowie mit der Feststellung der Höhe der Reparaturkosten beauftragen. Bei einem Haftpflichtschaden kann der Geschädigte auch einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Anfertigung eines Schadengutachtens beauftragen.

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