Yacht und RechtGlossar
Regattateilnahme
Bei der Teilnahme an Regattaveranstaltungen sind aus rechtlicher Sicht zahlreiche Dinge zu beachten. Zum einen ist es erforderlich, daß die hierfür genutzte Yacht / das Boot den Klassenregeln oder Vermesseungsanforderungen entspricht, die der Veranstalter zur Grundlage für die Teilnahme macht, und die sich aus den im übrigen von dem Veranstalter vorgegebenen Rahmenbedingungen ( Ausschreibung, Segelanweisungen, Einzelbekanntmachungen der Wettfahrtleitung) ergeben. Neben den in aller Regel geltenden IWB für die Regattateilnahme sollte die haftungsrechtliche Seite nicht unbeachtet bleiben. Hierzu zählen zum einen die Haftungsrisiken im Verhältnis zu anderen Regattateilnehmern (siehe z.B. Regattaschaden), wie auch das Rechtsverhältnis des Eigners und Steuermanns zu seiner Crew im Hinblick auf typische Regattarisiken (siehe z.B. <link file:123 _blank download Mitsegelvereinbarung>Mitsegelvereinbarung</link>).
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