Yacht und RechtGlossar
Rechtsanwaltgebühren
Grundlage für die Anwaltskosten sind zum einen die individuelle Honorarvereinbarung oder die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehenden gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem Streitwert und den von dem Anwalt betriebenen Maßnahmen richtet. Soweit Sie eine Honorarvereinbarung mit Ihrem Anwalt schließen, lassen sich hier absolut klare Budgets und Ziele festlegen, die Ihnen Planungssicherheit bieten; damit Ihr Schaden an Ihrer Yacht oder Ihrem Boot mit klaren Vorgaben reguliert werden kann. Für Schadensfälle bis zum Sommer 2006 muss damit gerechnet werden, dass gegnerische Sachversicherungen bei fremd verschuldeten Schaden Ihnen die gesetzlichen Gebühren Ihrer anwaltlichen Vertretung in den meisten Fällen ersetzen. Für Schadensfälle danach ist die Frag der Höhe der Erstattungspflicht noch nicht klar und eindeutig. Fragen Sie hierzu Ihren Anwalt.
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