Yacht und RechtGlossar

Liegeplatzmiete

Rechtsgrundlage für die Anmietung von Liegeplätzen/ Boxen für Sportboote in Deutschland sind grundsätzlich die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ergänzende oder ausfüllende Regelungen können in besonderen Mietverträgen geschlossen werden oder, häufig bei Vereinsliegeplätzen, in allgemeinen Satzungen, häufig „Brückenordnung“ oder „Liegeplatzverordnung“ genannt.

Was ist zu beachten?

In den meisten Fällen werden Liegeplätze befristet für den Zeitraum einer Saison oder eines Jahres, vermietet. Das Mietverhältnis endet dann automatisch mit Ablauf des im Vertrag genannten Datums. Sie brauchen sich in diesem Zeitraum keine Gedanken über Kündigungen oder Mieterhöhungen zu machen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass Sie einen Liegeplatz für das kommende Jahr frühzeitig sichern müssen und mit dem Vermieter neu verhandeln müssen. Dabei kann es natürlich zu einer Erhöhung der Liegeplatzbeiträge kommen, die Sie akzeptieren -oder eben woanders einen Liegeplatz finden müssen.

Häufig ist es sinnvoll, einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen, in dem ein Mietzeitende nicht vereinbart wird. Dieser Vertrag kann von beiden Parteien dann nach den gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen gekündigt werden. Vorsicht ist dann geboten, wenn längere Kündigungsfristen den Eigner binden, obwohl der beruflich bedingt oder aus gesundheitlichen Gründen den Liegeplatz gar nicht mehr weiter nutzen kann.

Alternativ sind befristete Mietverträge mit so genannten Verlängerungsklauseln möglich. Es kann zum Beispiel vereinbart werden, dass ein Mietverhältnis für einen bestimmen Zeitraum abgeschlossen wird und sich automatisch für den gleichen Zeitraum verlängert, wenn eine Kündigung nicht von einer der beiden Vertragsparteien ausgesprochen wird. Ebenfalls ist es möglich, Verträge abzuschließen, die zunächst für einen befristeten Zeitraum gelten und nach Ablauf der Befristung in ein unbefristetes Mietverhältnis übergehen. In diesem Fall greifen nach Ablauf der ersten Befristung wiederum die gesetzlichen Kündigungsfristen ein.

Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie in dem Mietvertrag für den Liegeplatz einen festen Mietbetrag vereinbaren und keinen Verweis auf jeweils gültige Preislisten akzeptieren. Mit einer derartigen Vereinbarung setzten Sie sich der Gefahr aus, dass der Vermieter seine Preise von Jahr zu Jahr nach eigenen Gutdünken anpasst und letztendlich kein Widerspruchsrecht gegen die Mieterhöhungen möglich ist. Generell gilt, je länger ein Mietvertrag mit einem festen Mietzins abgeschlossen ist, umso länger besteht eine Preissicherheit. Eine Beendigung des Vertrages ist durch die gesetzlich festgelegten Kündigungszeiten von maximal drei Monaten, beispielsweise bei Verkauf des Bootes oder Umzug, möglich.

Zurück zum Glossar