Yacht und RechtGlossar

Gerichtsgutachten

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung so wird das Gericht häufig einen Gerichtssachverständigen einschalten. Das Gericht benennt einen Gutachter, bevorzugt einen der schon genannten "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen". Aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. dann, wenn besonders vertiefte Kenntnisse auf einem Spezialgebiet gefordert sind.

Oftmals hat aber schon die klagende Partei von sich aus einen Sachverständigen mit der Feststellung der Mängel oder der Schäden beauftragt. Dies ist dann ein Privat- oder Parteiengutachten, das vor Gericht nur dann genutzt werden kann, wenn auch die Gegenseite zustimmt, und das ist meistens nicht der Fall. Daher bestellt das Gericht von sich aus einen weiteren Gutachter. Trotzdem kann auch ein neutrales Parteiengutachten der klagenden Seite helfen, um schon vorher die Chancen der Klage und auch die Schadenshöhe besser abschätzen zu können. Was sinnvoll ist, das sollte gerade wegen der hohen Kostenfolgen im Vorwege mit dem Rechtsanwalt beraten werden.

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