Yacht und RechtGlossar
Bootskaufvertrag
Genauso komplex, wie das Boot oder die Yacht, die Sie erwerben, können auch die rechtlichen Fragestellungen sein, die beim Yachtkauf zu beachten sind. Viel zu häufig werden leicht erkennbare Dinge schlicht übersehen, die für die Frage der Haftung, der Erfüllung und der Sicherung des von Ihnen womöglich vorab gezahlten Kaufpreises oder eines Teils des Kaufpreis von entscheidender Bedeutung sind.
So steht kaufvertraglich hinter dem großen Markennamen einer Werft häufig nur ein "kleiner" Händler, der als Einmannbetrieb gar nicht die Kapitalmittel hat, um viel zu bewegen. Die Anzahlung des Kaufpreise kann dann bereits ein gewisses Risiko darstellen, dass es in der Verhandlung und Gestaltung des Bootskaufvertrag zu regeln gilt. Gleichzeitig ist im Fall von Mängeln, die gerade im Bootsbau oder der Serienfertigung von Yachten immer wieder vorkommen wichtig, gegen wen Sie Ansprüche haben. Einige große Werften haben derart eng kalkulierte Verträge mit Ihren Händlern, dass diese dann kaum Möglichkeiten haben, aus eigener Kraft viel für Sie zu tun. Wenn die Werften - was passiert- Ihre Händler dann im Regen stehen lassen, haben auch Sie ein Problem. Klare Absprachen, belastbare Zusicherungen und Garantien sind dann mindestens genauso wichtig, wie eine genaue Festlegung des Umfangs und der Qualität im Bootskaufvertrag. Häufig kaufen Sie das Boot oder die Yacht im europäischen oder außereuropäischen Ausland. Dann treten Dinge wie Frage der Umsatzsteuer / Einfuhrumsatzsteuer und Geltung fremden Rechts in den Fokus der Betrachtung. Charterfreunde kennen insbesondere die Angebote zur Kaufcharter. Neben Fragen der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und der Durchsetzbarkeit der häufig propagierten steuerlichen Reize stellen solche Verträge insbesondere hohe Anforderungen an die kritische rechtliche Prüfung. Es ist aus Sicht des Anwalts immer wieder erstaunlich, wie blauäugig selbst im Wirtschaftsleben erfolgreiche Menschen wenn es um Ihr Hobby geht, alle vernünftigen Sicherungsmaßnahmen und Risikominderungsmaßnahmen unterlassen und Beratung beim Anwalt erst in Anspruch nehmen, wenn die wichtigsten Weichenstellungen schon geschehen sind. Diese Fehler sind weit teurer als die rechtzeitige Abstimmung über alle rechtlichen Fragen, die häufig nicht einmal Kosten in Höhe von 1 Prozent des Kaufpreises ausmacht.
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