Yacht und RechtGlossar

Bootsbausachverständiger - Kosten

Die Höhe der Kosten des Boots- oder Yacht - Sachverständigen richten sich in der Regel entweder nach individueller Vereinbarung oder - im gerichtlichen Verfahren - nach den dort geltenden Enschädigungssätzen. Die Kosten des Boots- oder Yacht - Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren gehören zu den Verfahrenskosten, und werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG - link) berechnet. Letztlich trägt sie daher derjenige, der in dem Rechtstreit unterliegt. Kostenvorschuss ist aber regelmäßig immer von demjenigen zu leisten, der nach Ansicht des Gerichts die Darlegungs- und Beweislast für die Frage trifft, die der Sachverständige zu beurteilen bzw. zu prüfen hat.,

Soweit Sie außerhalb oder vor einem gerichtlichen Verfahren einen Sachverständigen beauftragen, werden Sie regelmäßig Schwierigkeiten haben, diese Kosten in dem sich anschließenden Verfahren ersetzt zu bekommen; selbst wenn Sie in diesem Verfahren gewinnen sollten. Drängt die Zeit und muss der Schaden möglichst schnell gerichtlich festgestellt werden, so empfiehlt sich regelmäßig, ein gerichtlich geführtes selbständiges Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) zu beantragen oder einen Beweissicherungsvertrag mit dem Gegner und seiner Versicherung zu schließen. Wegen der zahlreichen Fallstricke, die hierbei zu beachten sind, sollten Sie auf anwaltliche Begleitung nicht verzichten.

Zurück zum Glossar