Yacht und RechtGlossar
Beweislast
Die Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast in einem Haftungsfall zu tragen hat, ist von zentraler Bedeutung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Schadensabwicklung und der Einschätzung von Erfolgsaussichten für eine Verfahren oder der Abwägung der gegensätzlichen Risiken, wenn es um eine vergleichsweise Lösung eines Schadensfalls geht.
Grundsätzlich hat der, der einen Anspruch stellt oder eine Einwendung erhebt, die hierfür notwendigen tatsächlichen Gegebenheiten konkret darzulegen und notfalls auch zu beweisen. Kann er dies nicht, oder ist sein Beweismittel nicht "ergiebig", so wird er mit seinem Anspruch oder seiner Einwendung gegen einen Anspruch nicht durchdringen können.
Daher ist eine rechtzeitige Einschätzung der Verteilung der Darlegungslast und der Beweislast von zentraler Bedeutung.
siehe auch: Beweissicherung.
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