Yacht und RechtGlossar
Anwaltkosten
Der Gang zum Anwalt - für viele nicht nur wegen der meist unangenehmen Gründe ein Angang. Viele befürchten hohe oder unkalkulierbare Kosten. Diese Befürchtungen sind nicht gerechtfertigt. Eine möglichst klar umrissene Darstellung Ihres Falls, die wesentlichen Eckpunkte eine Kollision oder eines Reparaturschaden, Unstimmigkeiten mit der Werft oder einem Bootsbauer hilft es dem Anwalt häufig, eine grobe Voreinschätzung der entstehenden Kosten abzugeben. Um Planungssicherheit zu erhalten macht es häufig Sinn, eine Honorarvereinbarung zu schließen und Ziel und Teilziele festzulegen, die ggf. budgetiert sind. Sie sehen auch hier lassen sich Kosten transparent und planbar halten. Grundlage für die Anwaltskosten sind zum einen die individuelle Honorarvereinbarung oder die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstehenden gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem Streitwert und den von dem Anwalt betriebenen Maßnahmen richtet. Auch hierauf gibt Ihr Anwalt Ihnen klare Antworten. Für Schadensfälle bis zum Sommer 2006 muss damit gerechnet werden, dass gegnerische Sachversicherungen bei fremdverschuldeten Schaden Ihnen die gesetzlichen Gebühren Ihrer anwaltlichen Vertretung in den meisten Fällen ersetzen. Für Schadensfälle danach ist die Frag der Höhe der Erstattungspflicht noch nicht klar und eindeutig. Fragen Sie hierzu Ihren Anwalt.
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