Yacht und RechtGlossar
Abnahme
Jeder Bootseigner hat in Auftrag gegebene Arbeiten bei einer Werft abzunehmen. Die Abnahme ist gesetzliche Hauptleistungspflicht, die Fälligkeit der Vergütung und Beginn der Laufzeit der Verjährung nach sich zieht.
Bis zur Abnahme der Arbeiten durch den Eigner stellen Zahlungen an die Werft bloße Abschlags- oder Vorauszahlungen dar, die durch die Werft verlangt werden können, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn Werft und Eigner Teilabnahmen vereinbaren, die dann zur Fälligkeit der jeweiligen Teilvergütung führen.
Mit der Abnahme beginnen die Fristen der Verjährung der dem Eigner zustehenden Mängelansprüche. Diese ist gesetzlich geregelt und beträgt bei Reparaturen oder Wartungsarbeiten zwei Jahre ab Abnahme.
Ergeben sich nur kleine unwesentliche Beanstandungen, kann die Abnahme nicht verweigert werden, ggf. kann über einen Einbehalt eines entsprechenden Teils der Vergütung verhandelt werden. Überwiegen die Mängel, dann kann und sollte zum Schutz Ihrer Rechte die Abnahme verweigert werden
Es kommt damit also auf die Abnahme an. Erfolgt eine Abnahme nicht, wird das Schiff aber dann genutzt, ohne dass Beanstandungen erfolgen, so kann der Auftrag als abgenommen gelten, mit der Folge, dass die Gewährleistungsrechte eingeschränkt werden. Außerdem kann die Werft/ der Bootsbauer eine so genannte Fertigstellungsbescheinigung einholen, in der die Abnahmefähigkeit des Werks bestätigt wird. Inhalt dieser Fertigstellungsbescheinigung kann auch sein, daß die abgerechneten Arbeitszeiten und die Aufmasse zutreffen. Gerade bei größeren Aufträgen ist die Fertigstellungsbescheinigung ein für Werften und Bootsbauer wichtiges Instrument, um Ihre Vergütung zu sichern.
Nehmen Sie sich Zeit für eine sorgfältige Prüfung der durch den Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten. Fertigen Sie ein Protokoll an, das am leichtesten auf Grundlage eines vor Auftragserteilung erteilten Angebotes erstellt werden kann. Vermerken Sie alle Beanstandungen und abgenommenen Teile. Das Protokoll sollte dann abschließend durch beide Seiten unterzeichnet werden. noch weitgehende Unterschiede.
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