Aus unserer SozietätKauf mit Motor-Vorschaden

Unser Mandant wollte einen lang gehegten Traum wahr machen und erwarb im nördlichen Nordrhein-Westfalen bei einem Händler ein 28 Fuß Motorboot mit Volvo-Penta Maschine. Die Freude an dem Boot währte nur kurz. Nach wenigen Stunden Fahrt auf der Flensburger Förde zeigten sich erhebliche Geräusche an einer Maschine. Zunächst sah es nur nach einem Ventilschaden aus. Der Fachbetrieb musste aber nach Auswechseln der Ventile feststellen, dass das Problem nicht gelöst war. Nach Teilzerlegung eines Motors stellte sich heraus, dass der Motor innerlich erhebliche Korrosionsspuren aufwies und offensichtlich bereits einen Wasserschlag erlitten hatte. Zahlreiche weitere Veränderungen und Reparaturspuren wiesen darauf hin, dass an dem Boot vor dem Erwerb erhebliche Arbeiten, teilweise unfachmännisch bzw. mit nicht passenden Werkzeugen vorgenommen worden waren.

Der Händler wurde zunächst in einem Versuch ohne Anwalt erfolglos in Anspruch genommen. Daraufhin prüften wir den Fall und berieten den Käufer über seine Optionen und in welchem Eskalationsschema mit welchen Chancen und Risiken wir ihm helfen können. Eine anwaltliche Aufforderung zur Nacherfüllung verblieb ungehört. Unter höherem Druck meldeten sich Rechtsanwälte für den Verkäufer und begannen einen rechtlichen Schlagabtausch. Es entspannen sich Diskussionen über die Frage, ob das Boot vom Händler als Unternehmer verkauft worden war oder aber als Privatperson. Des Weiteren bewegten uns Fragen der Auslegung des Kaufvertrages, insbesondere, ob die konkrete Formulierung des Gewährleistungssauschlusses vorliegend greift.

Der nervlich angespannte Käufer wurde von uns intensiv beraten und entschied sich nach einer ausführlichen Chancen- und Risikenabwägung für eine Klage vor dem Landgericht Bielefeld. Nach einigem Hin und Her und der Auseinandersetzung mit einem von uns empfohlenen Parteigutachten konnte vor dem Landgericht Bielefeld ein schneller Rückabwicklungs-Vergleich verhandelt werden, der unseren Mandanten sehr zufrieden stellte. Der Verkäufer musste das defekte Boot in Flensburg auf eigene Kosten abholen und den größten Teil des Kaufpreises zurückzahlen. Eine wirtschaftlich und zeitlich gute Lösung für unseren Mandanten, die ihm die Möglichkeit gab, mit vorhandenem Geld nach einem geeigneten Ersatzboot zu suchen und noch den Sommer auf dem Wasser zu genießen. Ein Unterschied zum letzten Bootskauf gibt es aber: Diesmal mit vernünftiger rechtlicher Begleitung und einer Untersuchung des ins Auge gefassten Bootes durch einen Sachverständigen.